Vorsorge

Vorsorge bedeutet, Vorbeugung und Vorbereitung für eine spätere Entwicklung vorzunehmen. Es gibt sehr unterschiedliche Vorsorgeprogramme, welche meist in Form von Versicherungen abgeschlossen werden. Besonders verbreitet ist die Altersvorsorge. Mit ihr werden Maßnahmen getroffen, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In der Regel dient dazu angespartes Vermögen oder die gesetzliche Vorsorge. Daneben gibt es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszulage erteilt. Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind z.B. Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Die private Altersvorsorge ist freiwillig, wird aber zum Teil durch staatliche Zuschüsse unterstützt, wie bei der Riester-Rente. Durch Immobilien oder Aktien kann man sich eine eigene, staatlich nicht geförderte Vorsorge einrichten und greift beim Eintritt in das Rentenalter dann auf diese Einnahmen bzw. dass damit gesparte Vermögen zurück. Auch andere Versicherungen dienen der Vorsorge, z.B. die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Lebensversicherung. In diesen Fällen gibt es ebenfalls sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsmöglichkeiten. Mit einer Lebensversicherung geht man z.B. eine Vorsorge für den Todesfall ein und garantiert Hinterbliebenen Zahlungen für ihren Lebensunterhalt. ]]>

Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es in Deutschland insbesondere im Bereich der Altersvorsorge. Für Personen, die eine gesetzliche Rentenversicherung haben, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, durch die so genannte Riester-Rente staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge zu erhalten. Stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf staatliche Förderung, können die Beiträge zur Altersvorsorge mit bis zu vier Prozent vom Staat gefördert werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, z.B. wenn eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier besteht die staatliche Förderung meist aus Steuerbefreiung oder der Befreiung von Sozialabgaben. Außerdem kann auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Rente und also staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch genommen werden.]]>

Rentenfonds

Rentenfonds sind Investmentfonds. Bei Rentenfonds unterscheidet man zwischen Investmentfonds für festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Anleihen oder Bundesschatzbriefe), Pensionsfonds und Investmentfonds in der privaten Altersvorsorge. Werden in Rentenfonds festverzinsliche Wertpapiere investiert, heißt das, dass der Wertzuwachs durch Zinszahlungen und den Handel mit Wertpapieren erzielt wird. Aus diesem Grund profitieren Rentenfonds von sinkenden Zinsen, denn in diesem Fall steigt der Wert der gehaltenen Wertpapiere. Steigen die Zinsen, ist es für Rentenfonds dagegen schwer, eine positive Rendite zu erzielen. Investmentfonds, die speziell der Altersvorsorge dienen, werden Altersvorsorge-Sondervermögen genannt. Auch Pensionsfonds sind ein Weg der betrieblichen Altersversorgung, genau wie die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage und Direktversicherung. Mit dem Rentenfonds kann der Versicherungsnehmer entscheiden, in welchen Investmentfond er investieren will. Investiert er direkt, kann er Bearbeitungsgebühren einer fondsgebundenen Rentenversicherung einsparen. ]]>

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen sind Lebensversicherungen. Sie versichern den Versicherungsnehmer allerdings nicht auf den Todesfall, sondern auf das (wirtschaftliche) Risiko eines langen Lebens. Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der privaten Rentenversicherung unterschieden: Zum einen gibt es die Versicherung, bei der die Rente sofort bei Vertragsabschluss oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode geleistet wird. Zum anderen besteht die aufgeschobene Rentenversicherung, deren Zahlungen erst nach einer vereinbarten Zeit beginnen. Manche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern über eine Direktzusage eine betriebliche Altersvorsorge oder, z.B. über Pensionskassen oder Pensionsfonds, andere Formen der Rentenversicherungen. Private Rentenversicherungen unterscheiden sich erheblich durch ihre Gebühren, so dass vor Versicherungsabschluss ein Vergleich unbedingt notwendig ist. ]]>

Altersvorsorge

Mit Altersvorsorge ist die private Altersvorsorge gemeint, in die der Arbeitnehmer investieren sollte. Denn die Altersrente gilt als unzulänglich, so dass es privater Bemühungen bedarf, um den Lebensunterhalt und den gewohnten Lebensstandard im Alter sicher zu stellen.

So soll der so genannten Altersarmut entgegen gewirkt werden. Möglich sind der Abschluss einer Privaten Rentenversicherung oder Kapitalanlagen. Besonders Berufseinsteiger profitieren von einem geringen Beitragssatz der Privaten Rentenversicherung, der sich durch die Wirkung von Zins und Zinseszins über die Jahre hinweg entsprechend honoriert. Es bestehen darüber hinaus staatlich geförderte Modelle.

Beispiele dafür sind die Riester-Rente, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Anleger profitieren von einer staatlichen Förderung in der Ansparphase, während erst in der Auszahlungsphase Steuern erhoben werden.

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