Rentenfonds

Rentenfonds sind Investmentfonds. Bei Rentenfonds unterscheidet man zwischen Investmentfonds für festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Anleihen oder Bundesschatzbriefe), Pensionsfonds und Investmentfonds in der privaten Altersvorsorge. Werden in Rentenfonds festverzinsliche Wertpapiere investiert, heißt das, dass der Wertzuwachs durch Zinszahlungen und den Handel mit Wertpapieren erzielt wird. Aus diesem Grund profitieren Rentenfonds von sinkenden Zinsen, denn in diesem Fall steigt der Wert der gehaltenen Wertpapiere. Steigen die Zinsen, ist es für Rentenfonds dagegen schwer, eine positive Rendite zu erzielen. Investmentfonds, die speziell der Altersvorsorge dienen, werden Altersvorsorge-Sondervermögen genannt. Auch Pensionsfonds sind ein Weg der betrieblichen Altersversorgung, genau wie die Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktzusage und Direktversicherung. Mit dem Rentenfonds kann der Versicherungsnehmer entscheiden, in welchen Investmentfond er investieren will. Investiert er direkt, kann er Bearbeitungsgebühren einer fondsgebundenen Rentenversicherung einsparen. ]]>

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen sind Lebensversicherungen. Sie versichern den Versicherungsnehmer allerdings nicht auf den Todesfall, sondern auf das (wirtschaftliche) Risiko eines langen Lebens. Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der privaten Rentenversicherung unterschieden: Zum einen gibt es die Versicherung, bei der die Rente sofort bei Vertragsabschluss oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode geleistet wird. Zum anderen besteht die aufgeschobene Rentenversicherung, deren Zahlungen erst nach einer vereinbarten Zeit beginnen. Manche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern über eine Direktzusage eine betriebliche Altersvorsorge oder, z.B. über Pensionskassen oder Pensionsfonds, andere Formen der Rentenversicherungen. Private Rentenversicherungen unterscheiden sich erheblich durch ihre Gebühren, so dass vor Versicherungsabschluss ein Vergleich unbedingt notwendig ist. ]]>

Direktzusage

Die Direktzusage zählt zu einem der fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge.

Wenn kein anderer Durchführungsweg gewählt wurde, bedeutet die Erteilung der Direktzusage, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer entsprechende Leistungen für die Rente zusagt. Diese Leistungen in Form der Betriebsrente hat der Arbeitgeber dann direkt zu erbringen, so dass hier nicht auf das Angebot einer Versicherungsgesellschaft (z.B. Direktversicherung) oder Fond (z.B. Pensionsfonds) zurück gegriffen wird.

Deshalb ist es notwendig, dass Direktzusagen gegen eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Dies geschieht über den so genannten Pensionssicherungsverein. Der Arbeitgeber profitiert in der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen.

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D – Dienstwagen, Dispositionskredit, Dividende, Durchschnitt Bruttolohn, Durchschnittseinkommen – Gehalts-Lexikon

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