Direktzusage

Die Direktzusage zählt zu einem der fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge.

Wenn kein anderer Durchführungsweg gewählt wurde, bedeutet die Erteilung der Direktzusage, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer entsprechende Leistungen für die Rente zusagt. Diese Leistungen in Form der Betriebsrente hat der Arbeitgeber dann direkt zu erbringen, so dass hier nicht auf das Angebot einer Versicherungsgesellschaft (z.B. Direktversicherung) oder Fond (z.B. Pensionsfonds) zurück gegriffen wird.

Deshalb ist es notwendig, dass Direktzusagen gegen eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Dies geschieht über den so genannten Pensionssicherungsverein. Der Arbeitgeber profitiert in der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen.

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