Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherungen sind Lebensversicherungen. Sie versichern den Versicherungsnehmer allerdings nicht auf den Todesfall, sondern auf das (wirtschaftliche) Risiko eines langen Lebens. Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der privaten Rentenversicherung unterschieden: Zum einen gibt es die Versicherung, bei der die Rente sofort bei Vertragsabschluss oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode geleistet wird. Zum anderen besteht die aufgeschobene Rentenversicherung, deren Zahlungen erst nach einer vereinbarten Zeit beginnen. Manche Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern über eine Direktzusage eine betriebliche Altersvorsorge oder, z.B. über Pensionskassen oder Pensionsfonds, andere Formen der Rentenversicherungen. Private Rentenversicherungen unterscheiden sich erheblich durch ihre Gebühren, so dass vor Versicherungsabschluss ein Vergleich unbedingt notwendig ist. ]]>

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt im Falle einer Dienstunfähigkeit des Arbeitnehmers für die Berufsunfähigkeitsrente auf. Entsprechende Konditionen werden bei Vertragsabschluss geklärt.

Diese Form der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit essentiell sein, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Erwerbsminderungsrente schon längst nicht mehr als hinreichend angesehen werden. Vielmehr geht man davon aus, dass die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gemeinsam mit der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in etwa der Höhe des vorherigen Einkommens entspricht, so dass der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann.

In den meisten Fällen ist es lohnend, die Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abzuschließen. Die Beiträge sind dann vergleichsweise niedrig, da erfahrungsgemäß keine Erkrankungen vorliegen. Da der Gesundheitszustand seitens der Versicherung individuell sehr genau geprüft wird, kann es auch sein, dass ein Vertrag bei beispielsweise chronischen Erkrankungen nicht zustande kommt.

Der Versicherte sollte darauf achten, dass der so genannte Abstrakte Verweis nicht in den Vertrag aufgenommen wird. So ist er davor geschützt, im Falle der Erkrankung in einen anderen Beruf verwiesen zu werden, der dem Arbeitnehmer trotz Erkrankung zugemutet wird.

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Bonität

Bonität beschreibt die Kreditwürdigkeit eines Kunden und basiert auf der Bonitätsprüfung.

Diese spielt insbesondere bei Vertragsabschluss mit Banken eine zentrale Rolle. Je besser die Bonität einer Person bewertet wird, desto wahrscheinlicher wird beispielsweise einem Kreditantrag entsprochen oder auf Grund einer unzureichenden Bonität abgelehnt.

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