Studentische Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studenten eine Versicherungspflicht. Der Nachweis einer Krankenversicherung erfolgt mit der Immatrikulation. Entweder wird angegeben, dass man gesetzlich versichert ist oder man stellt einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung. Dies ist bei Studenten, die privat krankenversichert sind, der Fall. Fällt der Student in die gesetzliche Krankenversicherung, darf er seine Krankenkasse frei wählen. Der Beitragssatz ist für alle Studenten festgelegt. Er wird jeweils zum 1. Januar vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt und gilt für das folgende Wintersemester, also ab dem 1. Oktober. Zurzeit beträgt der Beitrag 53,40 Euro. Die studentische Krankenversicherung beinhaltet auch die Pflegeversicherung, ihr Beitrag liegt bei 11, 26 Euro. In der Regel gilt die studentische Krankenversicherung für 14 Fachsemester und bis zu einem Alter von 30 Jahren. Ausnahmen sind jedoch möglich, z.B. aufgrund der Ausbildungsart oder persönlicher Umstände.]]>

Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es in Deutschland insbesondere im Bereich der Altersvorsorge. Für Personen, die eine gesetzliche Rentenversicherung haben, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, durch die so genannte Riester-Rente staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge zu erhalten. Stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf staatliche Förderung, können die Beiträge zur Altersvorsorge mit bis zu vier Prozent vom Staat gefördert werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, z.B. wenn eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier besteht die staatliche Förderung meist aus Steuerbefreiung oder der Befreiung von Sozialabgaben. Außerdem kann auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Rente und also staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch genommen werden.]]>

Betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge ist auch die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit, um eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ist eine Leistung des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer werden Versorgungsleistungen im Alter, bei Dienstunfähigkeit oder Tod zugesagt.

Ob der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann man direkt erfragen oder im geltenden Tarifvertrag nachlesen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Möglich sind fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge:

Die Finanzierung wird in der Ansparphase durch staatliche Mittel gefördert. Hier profitiert der Arbeitnehmer von einer festgelegten Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben, so dass sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen reduziert. Erst wenn der Arbeitnehmer die Rente erhält, ist diese steuerpflichtig – jedoch zu einem geringeren Steuersatz.

]]>