Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen gibt es in Deutschland insbesondere im Bereich der Altersvorsorge. Für Personen, die eine gesetzliche Rentenversicherung haben, gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, durch die so genannte Riester-Rente staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge zu erhalten. Stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag auf staatliche Förderung, können die Beiträge zur Altersvorsorge mit bis zu vier Prozent vom Staat gefördert werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, z.B. wenn eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung abgeschlossen wurde. Hier besteht die staatliche Förderung meist aus Steuerbefreiung oder der Befreiung von Sozialabgaben. Außerdem kann auch bei der betrieblichen Altersvorsorge die Riester-Rente und also staatliche Förderung in Form von Zulagen in Anspruch genommen werden.]]>

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung, oder auch Riester-Rente, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie richtete sich insbesondere an gesetzlich rentenversicherte Geringverdiener und Familien mit Kindern, die ihre Altersvorsorge steigern wollen. Auch Beamte mit laufender Besoldung können eine Riester-Rente abschließen. Desweiteren sind Personen berechtigt, die mit einer förderungsberechtigten Person verheiratet sind. Die Riester-Förderung wird dem privaten Sparbetrag zugegegeben. Dabei richtete sich die Höhe der Beiträge nach der Einkommenshöhe. Ist der Eigenbetrag sehr niedrig, erfolgt auch die staatliche Zulage nur anteilig. Die Höchstförderungen bekommen Versicherungsnehmer, wenn sie jährlich vier Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens zahlen. Die Riester-Rente setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Kinderzulage zusammen, daher ist sie insbesondere für kinderreiche Familien interessant. Der Grundbetrag beträgt 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro, wobei sich für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, die Zulage auf 300 Euro erhöht. ]]>

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag bietet dem Bausparer mehrere Vorteile: zunächst eine zinsstarke Geldanlage, die sich durch staatliche Zuschüsse auszeichnet und später eine zinsgünstige Baufinanzierung. So ist der Bausparvertrag eine interessante Anlage für all jene, die eine Immobilie erwerben möchten.

Der Abschluss eines Bausparvertrages ist bei der frei gewählten Bausparkasse bereits ab dem 16. Lebensjahr möglich. Dabei wird die Höhe des Bausparvertrags individuell festgesetzt. In der Ansparphase zahlt der Bausparer monatlich festgelegte Beiträge ein, bis 40% – 50% der festgelegten Summe erreicht sind. Anschließend ist es möglich, die restliche Summe als Darlehen aufzunehmen. Die Zinsen sind in dieser Rückzahlphase in der Regel vergleichsweise niedrig und bleiben dabei über die gesamte Laufzeit konstant, so dass Planungssicherheit bezüglich der eigenen Finanzen gewährt ist.

Jeder Bausparer, der eine geregelte Einkommensgrenze nicht überschreitet, kann eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie von 8,8% für sich geltend machen. Zudem kann der Bausparer in der Ansparphase von Vermögenswirksamen Leistungen von 9% profitieren, wenn er die Beiträge direkt von seinem Gehalt abbuchen lässt.

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Altersvorsorge

Mit Altersvorsorge ist die private Altersvorsorge gemeint, in die der Arbeitnehmer investieren sollte. Denn die Altersrente gilt als unzulänglich, so dass es privater Bemühungen bedarf, um den Lebensunterhalt und den gewohnten Lebensstandard im Alter sicher zu stellen.

So soll der so genannten Altersarmut entgegen gewirkt werden. Möglich sind der Abschluss einer Privaten Rentenversicherung oder Kapitalanlagen. Besonders Berufseinsteiger profitieren von einem geringen Beitragssatz der Privaten Rentenversicherung, der sich durch die Wirkung von Zins und Zinseszins über die Jahre hinweg entsprechend honoriert. Es bestehen darüber hinaus staatlich geförderte Modelle.

Beispiele dafür sind die Riester-Rente, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Anleger profitieren von einer staatlichen Förderung in der Ansparphase, während erst in der Auszahlungsphase Steuern erhoben werden.

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