Riester-Rente

Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die private Rentenversicherung und dient der Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Grundlage ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung in vielen Fällen nicht mehr ausreicht, um die Versorgung im Rentenalter zu gewährleisten. Riester-Renten setzen sich aus einem Eigenbetrag und einer staatlichen Zulage zusammen. Der Eigenbetrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherungsnehmers. Die staatliche Zulage gilt förderungswürdigen Altersvorsorgeprodukten. Dies sind Rentenversicherungen, Fonds, Banksparpläne, Bausparverträge, Direktversicherungen, Bausparverträge oder Kreditfinanzierungen für Eigenheime. Der Arbeitnehmer kann auch für die betriebliche Altersvorsorge Zulagen erhalten. Allerdings werden nur solche Altersvorsorgeprodukte staatlich gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen. Zugleich muss der Versicherungsnehmer mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in den abgeschlossenen Sparvertrag zahlen. Tut er dies nicht, wird die staatliche Zulage nur anteilig gewährt. Die Höhe der staatlichen Zulage richtet sich nach dem Familienstand und der Kinderzahl, wobei die höchste Förderung an kinderreiche Familien geht. Beiträge für die Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Generell sind die folgenden Personengruppen von einer Riester-Förderung ausgeschlossen: Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Studenten, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständigen Versorgung (z.B. Ärzte, Apotheker oder Architektinnen), geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, Altersrentner und Bezieher von Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit. Allerdings hat der Ehepartner eines anspruchsberechtigten Partners ebenfalls Anspruch auf die Riester-Rente. Die Riester-Rente wird seit 2005 jährlich geändert, so setzt sie sich seit 2008 aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro, für alle anderen Kinder 300 Euro. ]]>

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag bietet dem Bausparer mehrere Vorteile: zunächst eine zinsstarke Geldanlage, die sich durch staatliche Zuschüsse auszeichnet und später eine zinsgünstige Baufinanzierung. So ist der Bausparvertrag eine interessante Anlage für all jene, die eine Immobilie erwerben möchten.

Der Abschluss eines Bausparvertrages ist bei der frei gewählten Bausparkasse bereits ab dem 16. Lebensjahr möglich. Dabei wird die Höhe des Bausparvertrags individuell festgesetzt. In der Ansparphase zahlt der Bausparer monatlich festgelegte Beiträge ein, bis 40% – 50% der festgelegten Summe erreicht sind. Anschließend ist es möglich, die restliche Summe als Darlehen aufzunehmen. Die Zinsen sind in dieser Rückzahlphase in der Regel vergleichsweise niedrig und bleiben dabei über die gesamte Laufzeit konstant, so dass Planungssicherheit bezüglich der eigenen Finanzen gewährt ist.

Jeder Bausparer, der eine geregelte Einkommensgrenze nicht überschreitet, kann eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie von 8,8% für sich geltend machen. Zudem kann der Bausparer in der Ansparphase von Vermögenswirksamen Leistungen von 9% profitieren, wenn er die Beiträge direkt von seinem Gehalt abbuchen lässt.

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Baufinanzierung

Die Baufinanzierung ist ideal zum Finanzieren eines Eigenheims.

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, muss sich einige Gedanken zur Finanzierung machen. In der Regel ist es sinnvoll, über ein gewisses Eigenkapital zu verfügen. Daneben gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Dazu zählt einerseits der Bausparvertrag. Es kann aber auch ein Festgelddarlehen oder ein Annuitätendarlehen in Betracht kommen. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass über die festgelegte Vertragslaufzeit fortwährend konstante Raten gezahlt werden, in denen die Zinsen und deren Tilgung enthalten sind.

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B – Basisrente, Baufinanzierung, Bausparvertrag, Beamtenkredit, Beitragsbemessungsgrenze – Gehalts-Lexikon

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