Berufsunfähigkeitsrente

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmer bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu versichern. Dadurch ergeben sich monatliche Abzüge vom Bruttolohn. Im Falle einer Dienstunfähigkeit bedingt durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung kommt die jeweilige Berufsgenossenschaft für die Berufsunfähigkeitsrente auf, wenn eine Rehabilitation ausgeschlossen ist.

Der Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam, da nur Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden, Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Für alle Arbeitnehmer, die nach 1961 geborgen wurden, besteht dagegen der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die jedoch als unzureichend angesehen wird. Um seinen gewohnten Lebensstandard zu erhalten, sollte in jedem Fall frühzeitig eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit auszuschließen.

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