Physiotherapeut / Physiotherapeutin

Berufsbild Physiotherapeut / Physiotherapeutin Physiotherapeuten behandeln Menschen, die aufgrund von Krankheit, Verletzung, Unfall, Fehlstellungen oder körperlicher Behinderung unter Bewegungs- und Haltungseinschränkungen und/oder Funktionsstörungen der inneren Organe oder des Nervensystems leiden. Physiotherapeuten arbeiten beispielsweise in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeinrichtungen für Kinder oder Erwachsene, geriatrischen Einrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen oder auch Sportverbände. Ziel der Behandlung sind Schmerzfreiheit bzw. zumindest Schmerzreduktion sowie die Wiederherstellung und Erhaltung eingeschränkter Bewegungen und Körperfunktionen einschließlich einer allgemeinen Gesundheitsförderung. Dabei werden die Behandlungen sowohl den physiologischen als auch den anatomischen und kognitiven Voraussetzungen der Patienten angepasst. Die Aufgaben eines Physiotherapeuten richten sich an den individuellen Einschränkungen der Patienten aus. Sie beziehen sich nicht nur auf den körperlichen Bewegungsapparat, sondern, beispielsweise bei chronischen oder letalen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz oder Asthma, auch auf die inneren Organe sowie, z.B. bei Wahrnehmungsstörungen, auch auf die Bereiche Erleben und Verhalten. In diesem Sinne gibt es Schnittstellen zu anderen medizinischen Fachrichtungen, etwa Neurologie oder Pädiatrie. Eine der wichtigsten Voraussetzung für den Beruf des Physiotherapeuten / Physiotherapeutin ist das Interesse am Umgang mit kranken und bewegungseingeschränkten Menschen aller Altersstufen. Ferner gehören Empathie und die Fähigkeit zu Geduld und Ausdauer zu den Merkmalen eines Physiotherapeuten. Nicht zuletzt sollten man in diesem Beruf über eigene gute Koordinations- und Bewegungsfunktionen verfügen.

Ausbildung Physiotherapeut

Die Ausbildung zum Physiotherapeuten dauert drei Jahre und wird als duale Ausbildung an staatlich zugelassenen Schulen absolviert. Die Praxisanteil der Ausbildung wird zum Teil in der Berufsschule und zu Teilen in anerkannten Praktikumseinrichtungen, etwa Krankenhäusern oder orthopädischen Praxen, absolviert. Inhalte der Ausbildung sind Anatomie, Physiotherapie, physiotherapeutische Befund-, Untersuchungs- und Behandlungstechniken, Krankheitslehre, insbesondere die Fächer Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin, Geriatrie, Sportmedizin, Rheumatologie, Psychiatrie, Neurologie und Gynäkologie sowie die Anwendung physiotherapeutischer Methoden auf die Krankheitslehre. Trainings- und Bewegungslehre, unterschiedliche Therapieansätze, etwa Lichttherapie, Strahlentherapie, Inhalationstherapie und Hydrotherapie sowie Massagetechniken sind weitere Lehrinhalte. Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit steht das Examen, welches sich in einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil gliedert. Mittlerweile kann Physiotherapie auch als Studienfach an einigen wenigen Fachhochschulen belegt und mit einem Bachelor-Abschluss beendet werden. Allerdings bleibt Physiotherapie, anders als in einem Großteil der europäischen Länder, in Deutschland bisher ein Ausbildungsberuf. Für das Bachelor-Studium müssen Bewerber mindestens die Fachhochschulreife nachweisen, für die Aufnahme der Ausbildung mindestens die Mittlere Reife.

Weiterbildung

Physiotherapeuten können sich vielfältig weiterbilden. Über Fortbildungskurse können sie ihre Behandlungsmethoden permanent erweitern und ein breiteres Behandlungsspektrum anbieten. Außerdem kann ein Physiotherapeut / Physiotherapeutin eigene Schwerpunkte, etwa im Bereich Rehabilitation oder Sport setzen, über die er sich ebenfalls durch die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen qualifiziert. Als dritte Möglichkeit eröffnen Weiterbildungen die Berechtigung zu Lehrtätigkeiten.]]>

Berufsunfähigkeitsrente

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmer bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu versichern. Dadurch ergeben sich monatliche Abzüge vom Bruttolohn. Im Falle einer Dienstunfähigkeit bedingt durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung kommt die jeweilige Berufsgenossenschaft für die Berufsunfähigkeitsrente auf, wenn eine Rehabilitation ausgeschlossen ist.

Der Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam, da nur Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden, Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Für alle Arbeitnehmer, die nach 1961 geborgen wurden, besteht dagegen der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die jedoch als unzureichend angesehen wird. Um seinen gewohnten Lebensstandard zu erhalten, sollte in jedem Fall frühzeitig eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit auszuschließen.

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