Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt im Falle einer Dienstunfähigkeit des Arbeitnehmers für die Berufsunfähigkeitsrente auf. Entsprechende Konditionen werden bei Vertragsabschluss geklärt.

Diese Form der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit essentiell sein, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, bzw. Erwerbsminderungsrente schon längst nicht mehr als hinreichend angesehen werden. Vielmehr geht man davon aus, dass die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gemeinsam mit der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in etwa der Höhe des vorherigen Einkommens entspricht, so dass der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann.

In den meisten Fällen ist es lohnend, die Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abzuschließen. Die Beiträge sind dann vergleichsweise niedrig, da erfahrungsgemäß keine Erkrankungen vorliegen. Da der Gesundheitszustand seitens der Versicherung individuell sehr genau geprüft wird, kann es auch sein, dass ein Vertrag bei beispielsweise chronischen Erkrankungen nicht zustande kommt.

Der Versicherte sollte darauf achten, dass der so genannte Abstrakte Verweis nicht in den Vertrag aufgenommen wird. So ist er davor geschützt, im Falle der Erkrankung in einen anderen Beruf verwiesen zu werden, der dem Arbeitnehmer trotz Erkrankung zugemutet wird.

]]>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert