Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge ist auch die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit, um eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ist eine Leistung des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer werden Versorgungsleistungen im Alter, bei Dienstunfähigkeit oder Tod zugesagt.
Ob der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann man direkt erfragen oder im geltenden Tarifvertrag nachlesen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Möglich sind fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktversicherung
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Die Finanzierung wird in der Ansparphase durch staatliche Mittel gefördert. Hier profitiert der Arbeitnehmer von einer festgelegten Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben, so dass sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen reduziert. Erst wenn der Arbeitnehmer die Rente erhält, ist diese steuerpflichtig – jedoch zu einem geringeren Steuersatz.
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