Betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge ist auch die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit, um eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – ist eine Leistung des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer werden Versorgungsleistungen im Alter, bei Dienstunfähigkeit oder Tod zugesagt.

Ob der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann man direkt erfragen oder im geltenden Tarifvertrag nachlesen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Möglich sind fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge:

Die Finanzierung wird in der Ansparphase durch staatliche Mittel gefördert. Hier profitiert der Arbeitnehmer von einer festgelegten Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben, so dass sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen reduziert. Erst wenn der Arbeitnehmer die Rente erhält, ist diese steuerpflichtig – jedoch zu einem geringeren Steuersatz.

]]>

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag bietet dem Bausparer mehrere Vorteile: zunächst eine zinsstarke Geldanlage, die sich durch staatliche Zuschüsse auszeichnet und später eine zinsgünstige Baufinanzierung. So ist der Bausparvertrag eine interessante Anlage für all jene, die eine Immobilie erwerben möchten.

Der Abschluss eines Bausparvertrages ist bei der frei gewählten Bausparkasse bereits ab dem 16. Lebensjahr möglich. Dabei wird die Höhe des Bausparvertrags individuell festgesetzt. In der Ansparphase zahlt der Bausparer monatlich festgelegte Beiträge ein, bis 40% – 50% der festgelegten Summe erreicht sind. Anschließend ist es möglich, die restliche Summe als Darlehen aufzunehmen. Die Zinsen sind in dieser Rückzahlphase in der Regel vergleichsweise niedrig und bleiben dabei über die gesamte Laufzeit konstant, so dass Planungssicherheit bezüglich der eigenen Finanzen gewährt ist.

Jeder Bausparer, der eine geregelte Einkommensgrenze nicht überschreitet, kann eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie von 8,8% für sich geltend machen. Zudem kann der Bausparer in der Ansparphase von Vermögenswirksamen Leistungen von 9% profitieren, wenn er die Beiträge direkt von seinem Gehalt abbuchen lässt.

]]>

Basisrente

Basisrente bezeichnet eine Private Rentenversicherung, die staatlich subventioniert wird. Umgangssprachlich hat sich die Bezeichnung Rürup-Rente durchgesetzt, benannt nach dem Wirtschaftler Bert Rürup.

Seit 2005 können insbesondere Selbstständige, aber auch für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, von dieser Form der Altersvorsorge profitieren. Letztlich ist die Rürup-Rente die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge für Selbstständige. Sie können staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile in der Ansparphase für sich geltend machen. Dazu zählt insbesondere der Sonderausgabenabzug, d.h. dass Beiträge bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben bis zum gesetzlichen Höchstsatz von 12.800 Euro anerkannt werden. Dies eignet sich insbesondere für Selbstständige mit hohen Ausgaben.

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte Form der Rente, d.h. dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe, sonder lebenslang als Leibrente ausgezahlt werden kann. Dies gilt ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Diese Rentenzahlungen müssen dann erst in dieser Auszahlphase zu einem genau vorgeschriebenen Prozentsatz versteuert werden.

]]>