Einmalbezug

Unter Einmalbezügen versteht man einmalige, sporadische Zahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Erfolgsprämien.

 

Die Einmalbezüge zählen ebenfalls zu dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Die anfallende Lohnsteuer wird gesondert berechnet. Dafür wird zunächst die Lohnsteuer vom Jahresbruttogehalt ohne Einmalbezug berechnet. Im zweiten Schritt wird zu dem jährlichen Bruttoeinkommen der Einmalbezug addiert und von dieser Summe die Lohnsteuer berechnet. Anschließend ergibt die Differenz aus den beiden Beträgen die Versteuerung für den Einmalbezug.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, das Weihnachts- oder Urlaubsgeld in die Betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Da der Arbeitnehmer in der Ansparphase von einer Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben profitiert, trifft dies auch auf die Einmalbezüge zu. Erst in der Auszahlphase ist das Einkommen zu einem geringeren Satz steuerpflichtig. Diese Lösung profitiert sich für zahlreiche Arbeitnehmer mehr, als die monatlichen Beiträge in die Private Rentenversicherung.

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Basisrente

Basisrente bezeichnet eine Private Rentenversicherung, die staatlich subventioniert wird. Umgangssprachlich hat sich die Bezeichnung Rürup-Rente durchgesetzt, benannt nach dem Wirtschaftler Bert Rürup.

Seit 2005 können insbesondere Selbstständige, aber auch für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, von dieser Form der Altersvorsorge profitieren. Letztlich ist die Rürup-Rente die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge für Selbstständige. Sie können staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile in der Ansparphase für sich geltend machen. Dazu zählt insbesondere der Sonderausgabenabzug, d.h. dass Beiträge bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben bis zum gesetzlichen Höchstsatz von 12.800 Euro anerkannt werden. Dies eignet sich insbesondere für Selbstständige mit hohen Ausgaben.

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte Form der Rente, d.h. dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe, sonder lebenslang als Leibrente ausgezahlt werden kann. Dies gilt ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Diese Rentenzahlungen müssen dann erst in dieser Auszahlphase zu einem genau vorgeschriebenen Prozentsatz versteuert werden.

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