Versicherung

Versicherungen gewähren Versicherungsschutz gegen ein Entgelt, den Versicherungsbeitrag, und werden als Vertrag zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsträger ist derjenige, der den Schutz gewährt, der Versicherungsnehmer derjenige, der den Schutz im Versicherungsfall erhält. Auf beiden Seiten können auch mehrere Personen stehen, z.B. Ehepartner, Eltern und Kinder oder ein Konsortium von Versicherern.

Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche und rechtsverbindliche Zusage einer Leistung für den Versicherungsfall. Ob oder wann der Versicherungsfall eintritt, ist dabei ungewiss. Gegenstand des Vertrags ist ein bestimmtes Risiko, dass von dem Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Der Leistungsanspruch besteht aus der Kompensation von nachteiligen Folgen, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben. Ein Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum des Versicherungsverhältnisses. Über Kündigungsrechte verfügt sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer, Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrags sind z.B. unberechtigte Leistungsverweigerungen oder Verzug in der Beitragsentrichtung.

Bekannteste Beispiel für Versicherungen sind die Lebensversicherung, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtschutzversicherung oder die Rentenversicherung.
In der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige Beiträge für bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen.

Dazu zählen Beiträge für die folgenden Versicherungen:

  • Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Die Beiträge für die aufgezählten Versicherungen sind dabei nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen steuerlich absetzbar.

]]>

Studentische Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studenten eine Versicherungspflicht. Der Nachweis einer Krankenversicherung erfolgt mit der Immatrikulation. Entweder wird angegeben, dass man gesetzlich versichert ist oder man stellt einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung. Dies ist bei Studenten, die privat krankenversichert sind, der Fall. Fällt der Student in die gesetzliche Krankenversicherung, darf er seine Krankenkasse frei wählen. Der Beitragssatz ist für alle Studenten festgelegt. Er wird jeweils zum 1. Januar vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt und gilt für das folgende Wintersemester, also ab dem 1. Oktober. Zurzeit beträgt der Beitrag 53,40 Euro. Die studentische Krankenversicherung beinhaltet auch die Pflegeversicherung, ihr Beitrag liegt bei 11, 26 Euro. In der Regel gilt die studentische Krankenversicherung für 14 Fachsemester und bis zu einem Alter von 30 Jahren. Ausnahmen sind jedoch möglich, z.B. aufgrund der Ausbildungsart oder persönlicher Umstände.]]>

Sozialversicherungsfrei

Die Höhe der Beiträge für die Sozialversicherung ist abhängig vom Bruttolohn des Versicherungsnehmers. In Deutschland gilt eine Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung. Dabei handelt es sich um eine Grenze, bis zu der bei den verschiedenen Sozialversicherungen, der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge erhoben werden. Alle Einkünfte, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus gehen, bleiben sozialversicherungsfrei. Ist eine Person sozialversicherungsfrei bedeutet das also nicht, dass sie aus der gesetzlichen Versicherungspflicht herausfällt. Es bedeutet, dass für die Personen bestimme Vorschriften gelten. Meistens bezieht sich die Versicherungsfreiheit auf die Krankenversicherung. Hier ist z.B. jemand versicherungsfrei, wenn er oder sie seit drei Jahren über der Versicherungsgrenze und also unter die erwähnte Regelung zur Beitragsbemessungsgrenze fällt. Auch Beamte, Soldaten oder Richter sind versicherungsfrei. Hier gelten andere Regelungen als für Angestellte, denn Beamte erhalten bei Krankheit eine Fortzahlung ihrer Bezüge und haben z.B. Anspruch auf beamtenrechtliche Beihilfe. Auch Geistliche von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften, Diakonissen oder weitere Personen, die aus Gründen des Glaubens in gemeinnützigen Arbeitsbereichen beschäftigt sind, sind versicherungsfrei, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit freie Unterkunft, meist direkt an ihrem Arbeitsort, haben und nur ein geringes Taschengeld erhalten. Zudem sind geringfügig Beschäftige sozialversicherungsfrei, also Personen, die entweder einen Mini-Job ausüben, der die 400-Euro-Grenze nicht überschreitet oder lediglich einer Tätigkeit nachgehen, die auf zwei Monate befristeten ist.]]>

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist Teil des öffentlichen Sicherungssystems in Deutschland. Sie wurde eingeführt, damit sich auch Personen, die nicht die finanziellen Mittel für eine private Versicherung haben, versichern können. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften getragen. Leistungen der Sozialversicherung werden nicht durch Steuern, sondern durch Versicherungsbeiträge gezahlt. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfall- und Pflegeversicherung. Die Beiträge berechnen sich nach den Bruttolöhnen der Versicherungsnehmer und werden gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt und direkt an die Krankenkassen abgeführt. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt, so dass alle Versicherungsnehmer, unabhängig davon, wie hoch ihre Beitragszahlungen ausfallen, die gleichen Leistungen erhalten. Zwar steigen die Beitragserhöhungen, die Leistungen jedoch bleiben in vielen Fällen gleich oder nehmen sogar ab. Daher empfehlen sich heutzutage Zusatz-Versicherungen für gesetzlich sozialversicherten Arbeitnehmer, z.B. Zahnzusatzversicherungen oder Versicherungen für die Altersvorsorge, z.B. über die Riester-Rente. ]]>

Private Krankenversicherung – PKV

In Deutschland gibt es neben den gesetzlichen Krankenversicherungen auch private Krankenversicherungen (PKV). Private Krankenversicherungen sind entweder Vollversicherungen, Teilversicherungen oder Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherung kann zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Privat krankenversichern können sich die Personen, für die keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, das sind Beamte, Selbständige, Freiberufler und Personen, deren Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet (mehr als 4000 Euro pro Monat). Private Krankenversicherungen machen den Abschluss einer Versicherung abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf, tariflichen Leistungen und dem Einkommen des potenziellen Versicherungsnehmers. Private Krankenversicherungen übernehmen mehr Leistungen als gesetzliche Krankenversicherungen. Man kann als Versicherungsnehmer zudem, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen, zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Werden Leistungen der privaten Krankenversicherung für einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen, können Beiträge zurückerstattet werden. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen sind die privaten Krankenversicherungen keine Familienversicherungen, so dass für Kinder extra Beiträge zu zahlen sind. Der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer unter 55 Jahre als ist und sein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. ]]>