Wechsel der Steuerklasse

In Deutschland gibt es sechs verschiedenen Steuerklassen. Der auf das Einkommen des Arbeitnehmers erhobene Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und die evtl. zu zahlende Kirchensteuer, werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerklasse und unter Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen errechnet. Die Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse ergibt sich aus dem individuellen Gehalt bzw. Lohn des Arbeitnehmers, seinem Familienstatus und der Anzahl von Kindern. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist immer dann notwendig, wenn sich die Lebenssituation des Arbeitnehmers ändert, sich der Arbeitnehmer z.B. scheiden lässt. In diesem Fall kann man die Steuern, solange man noch nicht geschieden ist, noch gemeinsam veranlagen. Nach der Scheidung ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Eine Scheidung zieht unter Umständen auch Unterhaltszahlungen nach sich. Auch hier gibt es Zusammenhänge mit der Steuerklasse, ist nämlich durch eine günstige Steuerklasse das Nettogehalt höher als es in einer anderen Steuerklasse wäre, erhöhen sich auch die Unterhaltszahlungen. Seit Januar 2009 können Ehepartner, die die Steuerklassenkombination drei und fünf gewählt haben, einen Wechsel der Steuerklasse vier wählen, um zu vermeiden, dass der Ehepartner, der gering verdient, höher besteuert wird. Der Wechsel der Steuerklasse kann einmal im Jahr jeweils bis zum 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden. Ein Wechsel muss immer schriftlich und mit der Angabe des Grundes beantragt werden. Ehepartner müssen einen solchen Antrag immer gemeinsam stellen, die Unterschriften beider Eheleute sind notwendig.]]>

Private Krankenversicherung – PKV

In Deutschland gibt es neben den gesetzlichen Krankenversicherungen auch private Krankenversicherungen (PKV). Private Krankenversicherungen sind entweder Vollversicherungen, Teilversicherungen oder Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherung kann zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Privat krankenversichern können sich die Personen, für die keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, das sind Beamte, Selbständige, Freiberufler und Personen, deren Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet (mehr als 4000 Euro pro Monat). Private Krankenversicherungen machen den Abschluss einer Versicherung abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf, tariflichen Leistungen und dem Einkommen des potenziellen Versicherungsnehmers. Private Krankenversicherungen übernehmen mehr Leistungen als gesetzliche Krankenversicherungen. Man kann als Versicherungsnehmer zudem, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen, zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Werden Leistungen der privaten Krankenversicherung für einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen, können Beiträge zurückerstattet werden. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen sind die privaten Krankenversicherungen keine Familienversicherungen, so dass für Kinder extra Beiträge zu zahlen sind. Der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer unter 55 Jahre als ist und sein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. ]]>

Lohnsteuerklasse wechseln

 Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist möglich vor dem 01.01. des folgenden Jahres oder einmalig im laufenden Jahr bis zum 30.11.

Es ist oftmals sinnvoll, das Ergebnis der Einkommenssteuererklärung am Jahresende Probe zu rechnen: A. Die Kombination von Lohnsteuerklasse III und V zahlt sich für Ehepartner insbesondere dann aus,

  • wenn die Ehepartner über unterschiedlich hohe Einkommen verfügen. Der Besserverdienende wird in die Lohnsteuerklasse III, der Schlechterverdienende in die Lohnsteuerklasse V eingeordnet. Oder
  • für Ehepartner, deren Einkommen die Freibeträge nicht ausschöpfen oder
  • für Arbeitnehmer, die ein vorübergehende Tätigkeit ausüben

B. Beide Ehepartner wählen Lohnsteuerklasse IV: Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn beide über ein etwa gleiches Einkommen verfügen.

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Wechseln Sie Ihre Krankenkasse – Es lohnt sich!

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann für Sie unter Umständen eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten. Denn nicht nur zum 01.01.2008 haben beinahe 70 der insgesamt 219 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, sondern soll sich dieser Trend laut Expertenmeinungen auch im kommenden Jahr fortsetzen. Bereits 2007 zogen die Versicherer die Beiträge um etwa 0,6 Prozentpunkte an, so dass der Beitragssatz im Durchschnitt bei 14,8% lag. Seit einigen Jahren ist darin auch der zusätzliche Beitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer enthalten, der einst für Zahnersatz sowie Krankengeld eingeführt wurde. Für die Vorstände der Krankenkassen bedeutet insbesondere die angekündigte Gesundheitsreform mit der Idee eines Gesundheitsfonds die Hauptschwierigkeit, so dass sie mit weiteren Erhöhungen des Beitragssatzes auf etwa 15,5% im Jahr 2009 rechnen. Auch wenn die IKK-Direkt ihre Beiträge gerade auf 12,4% erhöht hat, liegt sie auf Platz 1 der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen. Dagegen zahlen Mitglieder der City BKK stolze 16%. Ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse kann sich also durchaus lohnen. Beachen Sie jedoch,dass der Sonderbeitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer in jedem Fall berücksichtigt werden muss. Die Bedingungen für einen Wechsel sind leicht verständlich. Der Versicherte muss mindestens 18 Monate in der Krankenkasse versichert sein, bis er immer zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann. Erfolgt eine Kündigung beispielsweise im März, läuft die Versicherung zum 31. Mai aus. Der Versicherungsschutz in einer anderen Krankenkasse beginnt dann am 01. Juni. Allerdings können Sie auch von dem so genannten Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, nämlich dann, wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht hat. 95% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind identisch, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. So lohnt es sich, bei Kontaktmöglichkeiten sowie Sonderprogrammen genauer hinzuschauen. So könnte es ein Ausschlusskriterium sein, ob die Krankenkasse in Ihrer Nähe durch eine Geschäftsstelle persönlich zu erreichen ist, oder ob Sie bei Fragen auf das Telefon und den Postweg ausweichen müssen. Ein Blick in das Kleingedruckte verrät beispielsweise auch, ob Kosten für alternative Heilmethoden übernommen werden. Ein Beispiel: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei 43.200 €uro. Ein Wechsel würde eine monatliche Entlastung von knapp 65 €uro bedeuten, also knapp 780 €uro jährlich. Da auch die Arbeitgeber von einem Wechsel in eine günstigere Krankenkasse profitieren, belohnen einige dies mit einer Prämie.]]>