Sachbezug / Sachleistungen

Der Sachbezug ist im Arbeitsverhältnis eine Einnahme, die nicht aus Geld besteht. Der Sachbezug umfasst Sachleistungen, Naturalleistungen, zusätzliche Leistungen und einen geldwerten Vorteil. Beispiele für den Sachbezug sind Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses günstiger oder unentgeltlich bekommt, Zinsvorteile, eine kostenlose oder verbilligte Wohnung, verbilligtes Kantinenessen, Freiflüge, ein Dienstwagen, der auch für den privaten Gebrauch genutzt werden kann oder Benzingutscheine. Der Sachbezug gilt als Arbeitsentgelt. Er kann entweder als laufender nicht geldwerter Lohn oder als einmalige Leistung gewährt werden. Da sowohl Geld als auch Güter, die aus Geldeswert bestehen zu den Einkünften gerechnet werden, unterliegt auch der Sachbezug der Steuerpflicht und den Beiträgen zur Sozialversicherung. Sachbezüge können entweder individuell oder pauschal besteuert werden. Für Sachbezüge besteht eine Freigrenze: Sie sind bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuerfrei.]]>

Welche Versicherungen braucht man wirklich?

Sicherlich sind Versicherungen notwendig, um sich vor den finanziellen Folgen von Unfällen und anderen Risiken abzusichern. Allerdings sollten Sie Ihren Versicherungsbedarf genau prüfen, denn eine so genannte Überversicherung kann Sie teuer zu stehen kommen. Auch die Preisspannen der einzelnen Angebote schwanken deutlich, so dass Sie sich über Vorteile und Risiken genau informieren sollten.

  1. Die Private Haftpflichtversicherung kommt auf, wenn Sie – oder ihre Kinder – bei einem Dritten einen Schaden anrichten oder dafür verantworlich sind. Von der teuren Blumenvase, die ihr Kind herunter geworfen hat, über das Brandloch im Jacket eines Freundes – solche alltäglichen Pannen im privaten Bereich sind vielfältig. Da Sie im Ernstfall unbegrenzt und lebenslänglich für den Schaden aufkommen müssen, ist eine solche Versicherung zwingend notwendig. Fragen Sie vor Abschluss gegebenenfalls auch nach einem Zusatzschutz, wenn die standardisierten Leistungen für Ihre individuellen Bedingungen nicht ausreichen. » Informationen zur Privathaftpflicht
  2. Die Risiko-Lebensversicherung zahlt dann, wenn der Verischerte während der Vertragslaufzeit zu Tode kommt. Da im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung kein Vermögen angespart wird, sind die Beitragkosten vergleichsweise niedrig, während der materielle Schutz im Ernstfall hoch ist. Eine solche Verischerung lohnt sich für Familien, in denen einer für den Großteil des Einkommens aufkommt. Das Gehalt sollte auch als Orientierung für die Versicherungssumme dienen. Bei Familien mit Kleinkindern gilt, dass das vierfache Jahres-Netto-Einkommen versichert werden sollte. So bleibt dem Hinterbliebenen im Ernstfall genügend Zeit, um eine neue Existenz aufzubauen. Eine Restschuldversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn sich eine Familie – beispielsweise in Folge eines Eigenheimbaus – hoch verschuldet hat. Diese Versicherung löst das Darlehen im Falle eines unerwarteten Todes ab.
  3. Der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt dann eine existenzsichernde Rolle zu, wenn man durch einen Unfall oder eine Erkrankung seinen Beruf nicht weiter ausüben kann. Da die gesetzliche Rentenverischerung kaum ausreicht, sollte man möglichst frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um von den vergleichsweise geringen Beiträgen zu profitieren. Abgeraten wird von einem Paket aus Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung, da die meisten Versicherungen nur in einem Bereich gute Leistungen anbieten. Außerdem kann eine Lebensversicherung oftmals nicht vorzeitig gekündigt werden, ohne dass die Berufsunfähigkeit weiter läuft, so dass es zu einem finanziellen Mehraufwand kommen kann. » Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Krankenkassen erhöhen Beiträge

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich zunehmend gezwungen, ihre Beiträge zu erhöhen. Standen 2007 durchschnittlich Erhöhungen um 0,6 Prozentpunkte an, setzt sich diese Tendenz auch in dem kommenden Jahr fort. Begründet wird dies durch die anstehende Gesundheitsreform, den so genannten Gesundheitsfond. Die Rede ist von einem bundesweit einheitlichen Beitragssatz von etwa 15,5% für das Jahr 2009. Eine Münchener Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie belegt, dass die Kassenbeiträge auf Grund der Einführung des Gesundheitsfonds um 0,7 Prozentpunkte steigen werden. Dies bedeutet, dass 90% der gesetzlich Versicherten von der Erhöhung betroffen sind. Allerdings dementiert die Bundesregierung diese Prognosen und verweist darauf, dass entsprechende Bundeszuschüsse in der Studie unberücksichtigt blieben. Doch spätestens am 01. November wird die Debatte erneut entfachen. Denn dann soll ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen eingeführt werden, der die Ausgaben aller Kassen decken soll. Deutlich wird also , dass besonders die Versicherten draufzahlen werden, die derzeit von einem günstigen Beitragssatz profitieren und diejenigen entlastet werden, die in einer vergleichsweise teuren Krankenkasse gesetzlich versichert sind. Andere Studien beziffern den finanziellen Mehraufwand für die Versicherten dagegen deutlich höher. Bis zu 700 €uro zusätzlich könnten jährlich fällig werden. Als Gründe werden die steigenden Honorare der behandelnden Ärzte, Erhöhung der Arzneimittelkosten sowie der Krankenhäuser genannt. ]]>

Wechseln Sie Ihre Krankenkasse – Es lohnt sich!

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann für Sie unter Umständen eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten. Denn nicht nur zum 01.01.2008 haben beinahe 70 der insgesamt 219 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, sondern soll sich dieser Trend laut Expertenmeinungen auch im kommenden Jahr fortsetzen. Bereits 2007 zogen die Versicherer die Beiträge um etwa 0,6 Prozentpunkte an, so dass der Beitragssatz im Durchschnitt bei 14,8% lag. Seit einigen Jahren ist darin auch der zusätzliche Beitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer enthalten, der einst für Zahnersatz sowie Krankengeld eingeführt wurde. Für die Vorstände der Krankenkassen bedeutet insbesondere die angekündigte Gesundheitsreform mit der Idee eines Gesundheitsfonds die Hauptschwierigkeit, so dass sie mit weiteren Erhöhungen des Beitragssatzes auf etwa 15,5% im Jahr 2009 rechnen. Auch wenn die IKK-Direkt ihre Beiträge gerade auf 12,4% erhöht hat, liegt sie auf Platz 1 der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen. Dagegen zahlen Mitglieder der City BKK stolze 16%. Ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse kann sich also durchaus lohnen. Beachen Sie jedoch,dass der Sonderbeitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer in jedem Fall berücksichtigt werden muss. Die Bedingungen für einen Wechsel sind leicht verständlich. Der Versicherte muss mindestens 18 Monate in der Krankenkasse versichert sein, bis er immer zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann. Erfolgt eine Kündigung beispielsweise im März, läuft die Versicherung zum 31. Mai aus. Der Versicherungsschutz in einer anderen Krankenkasse beginnt dann am 01. Juni. Allerdings können Sie auch von dem so genannten Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, nämlich dann, wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht hat. 95% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind identisch, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. So lohnt es sich, bei Kontaktmöglichkeiten sowie Sonderprogrammen genauer hinzuschauen. So könnte es ein Ausschlusskriterium sein, ob die Krankenkasse in Ihrer Nähe durch eine Geschäftsstelle persönlich zu erreichen ist, oder ob Sie bei Fragen auf das Telefon und den Postweg ausweichen müssen. Ein Blick in das Kleingedruckte verrät beispielsweise auch, ob Kosten für alternative Heilmethoden übernommen werden. Ein Beispiel: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei 43.200 €uro. Ein Wechsel würde eine monatliche Entlastung von knapp 65 €uro bedeuten, also knapp 780 €uro jährlich. Da auch die Arbeitgeber von einem Wechsel in eine günstigere Krankenkasse profitieren, belohnen einige dies mit einer Prämie.]]>