Sachbezüge

Sachbezüge sind Einnahmen, die dem Arbeitnehmer in nicht geldwerter Form überlassen und vom Arbeitgeber als Vergütung geleistet werden. Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, also Rabatte, zusätzliche Leistungen, Naturalleistungen oder Sachleistungen. Das sind z. B. Freiflüge für Mitarbeiter von Fluggesellschaften, kostenlose oder verbilligte Verpflegung, kostenlose oder günstigere Wohnungen, Benzingutscheine, verbilligte Waren (z.B. Kleidung) oder Dienstleistungen. Bekannteste Sachbezüge sind Dienstwagen, die dem Arbeitnehmer auch privat überlassen werden. Da Sachbezüge als Einkommen gelten, unterliegen sie sowohl der Sozialabgaben als auch der Besteuerung. Allerdings gibt es einen Freigrenze: Bis zu einem Betrag von 1.080 Euro sind Sachbezüge steuerbefrei. Müssen Sachbezüge versteuert werden, geschieht dies entweder individuell oder pauschal. ]]>

Sachbezug / Sachleistungen

Der Sachbezug ist im Arbeitsverhältnis eine Einnahme, die nicht aus Geld besteht. Der Sachbezug umfasst Sachleistungen, Naturalleistungen, zusätzliche Leistungen und einen geldwerten Vorteil. Beispiele für den Sachbezug sind Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses günstiger oder unentgeltlich bekommt, Zinsvorteile, eine kostenlose oder verbilligte Wohnung, verbilligtes Kantinenessen, Freiflüge, ein Dienstwagen, der auch für den privaten Gebrauch genutzt werden kann oder Benzingutscheine. Der Sachbezug gilt als Arbeitsentgelt. Er kann entweder als laufender nicht geldwerter Lohn oder als einmalige Leistung gewährt werden. Da sowohl Geld als auch Güter, die aus Geldeswert bestehen zu den Einkünften gerechnet werden, unterliegt auch der Sachbezug der Steuerpflicht und den Beiträgen zur Sozialversicherung. Sachbezüge können entweder individuell oder pauschal besteuert werden. Für Sachbezüge besteht eine Freigrenze: Sie sind bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuerfrei.]]>

Jobticket

Jobtickets sind Monats- oder Jahreskarten für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, die ein Unternehmen oder eine Behörde seinen Mitarbeiter entweder unentgeltlich oder entgeltlich für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsort zur Verfügung stellt. Da die Unternehmen und Behörden beim Kauf von Fahrkarten oft Sonderkonditionen von den Verkehrsunternehmen erhalten, können auch die Arbeitnehmer mit einem günstigeren Preis als dem Normalpreis beim Kauf eines Jobtickets rechnen. Seit 2004 unterliegen Zuschüsse, die der Arbeitgeber seinem Arbeitsnehmer für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zahlt, der Lohnsteuer. Ist der Zuschuss nicht höher als die Werbungskosten, die der Arbeitnehmer geltend machen kann, kann der Fahrkostenzuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. In einem solchen Fall ist der Zuschuss für das Jobticket auch sozialversicherungsfrei. Als Alternative ist die monatliche Freigrenze von 44 Euro auf Sachbezüge anwendbar. Allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Wert der Fahrberechtigung monatlich zufließt. Dies kann beim Finanzamt insbesondere dann ein Problem darstellen, wenn Jobtickets nicht als Monats- sondern als Jahrestickets ausgegeben werden.]]>