Stundenlohn

Während Angestellte ein Gehalt als Arbeitsentgelt bekommen, erhalten Arbeiter einen Lohn. Viele Arbeiter werden nach Stunden entlohnt. Dieser wird im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgesetzt. In einigen Branchen gilt ein festgelegter Stundenlohn. Geschieht die Entlohnung nicht nach Stunden, sondern ist als Monats- oder Jahresentgelt festgesetzt, kann der Stundenlohn vom Arbeitnehmer selbst errechnet werden. Oft ist der Stundenlohn auch Grundlage für die Festsetzung von Zuschlägen. Der Stundenlohn gilt dann als Basislohn, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit werden mit entsprechenden Zuschlägen entlohnt. Stundenlöhne sind auch im Zusammenhang mit Dienstleistungen verbreitet, z.B. bei Handwerkerkosten. Die Stundenlöhne, die ein Betrieb den Kunden in Rechnung stellt, sind dann nicht identisch mit der Bezahlung der Mitarbeiterinnen, sondern der Betrieb rechnet jeweils die für ihn entstandenen Kosten der Kundenrechnung hinzu. ]]>

Sachbezug / Sachleistungen

Der Sachbezug ist im Arbeitsverhältnis eine Einnahme, die nicht aus Geld besteht. Der Sachbezug umfasst Sachleistungen, Naturalleistungen, zusätzliche Leistungen und einen geldwerten Vorteil. Beispiele für den Sachbezug sind Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses günstiger oder unentgeltlich bekommt, Zinsvorteile, eine kostenlose oder verbilligte Wohnung, verbilligtes Kantinenessen, Freiflüge, ein Dienstwagen, der auch für den privaten Gebrauch genutzt werden kann oder Benzingutscheine. Der Sachbezug gilt als Arbeitsentgelt. Er kann entweder als laufender nicht geldwerter Lohn oder als einmalige Leistung gewährt werden. Da sowohl Geld als auch Güter, die aus Geldeswert bestehen zu den Einkünften gerechnet werden, unterliegt auch der Sachbezug der Steuerpflicht und den Beiträgen zur Sozialversicherung. Sachbezüge können entweder individuell oder pauschal besteuert werden. Für Sachbezüge besteht eine Freigrenze: Sie sind bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuerfrei.]]>

Personalrabatt

Durch den Personalrabatt werden Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen vergünstigt überlassen. Teilweise werden diese Rabatte auch Familienangehörigen gewährt. Ein Personalrabatt muss sich nicht immer in direkten Waren niederschlagen, sondern kann z.B. auch freies Essen in der Gastronomie oder freie Fahrten, etwa wenn jemand bei einem Verkehrsunternehmen angestellt ist, umfassen. Auch eine Nutzungsüberlassung gilt als Personalrabatt. Die Handhabung von Personalrabatten unterscheidet sich. Entweder zahlt der Arbeitnehmer direkt an der Kasse einen geringeren Kaufpreis, der Rabatt wird gegen Vorlage eines Belegs erstattet oder bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mit dem Lohn bzw. Gehalt verrechnet. Der Arbeitgeber muss den Rabattbezug mit Tag und Ort im Lohnkonto festhalten. Bis zu einem Betrag von 1.224 Euro im Jahr sind die so erhaltenen Waren oder Dienstleistungen steuerfrei. Liegt der Rabattbetrag höher, gilt er als geldwerter Vorteil und wird entsprechend lohnsteuerpflichtig. Ein steuerlicher Vorteil gegenüber der Rabattregelung kann teilweise durch die Pauschalierung des Lohns erreicht werden, insbesondere bei höherem Einkommen.]]>

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auch Umsatzsteuer genannt. Sie gehört zu den Verkehrssteuerarten, d.h. sie wird durch die Teilnahme am öffentlichen Leistungsaustausch ausgelöst und private und öffentliche Verbraucher werden beim Erwerb von Gütern und Leistungen mit der ihr belastet.

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchersteuer, weil sie den Endabnehmer von Leistungen und Gütern belastet.

Seit 2007 gelten eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent und, z.B. für einige Produkte des täglichen Lebens, ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Bemessungsgrundlage ist das für die Ware oder Dienstleistung erhobene Entgelt.

Unternehmer können die Mehrwertsteuer als Vorabsteuer durch eine monatliche, jährliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt geltend machen, wenn sie Güter und Leistungen, die mit einer Mehrwertsteuer belastet sind, für unternehmerische Zwecke verwenden. Dann wird ihnen die Mehrwertsteuer zurückbezahlt und das Unternehmen wird nicht mit ihr belastet. Zugleich ist das Unternehmen verpflichtet, auf eigenen Lieferungen und Leistungen eine Umsatzsteuer zu erheben und diese an das Finanzamt abzuführen.

Kleinunternehmer können ebenso wie bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, von der Erhebung einer Mehrwertsteuer ausgeschlossen werden.

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Kreditkarte

Eine Kreditkarte ist eine Karte zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen. Kreditkarten sind weltweit sowohl bei realen Geldgeschäften als auch bei Online-Geldgeschäften einsetzbar. In der Regel wird eine Kreditkarte von Banken in Zusammenarbeit mit Kreditinstitutionen entweder unentgeltlich oder gegen eine Gebühr ausgegeben. In Deutschland sind Kreditkarten in der Mehrheit Visa- und Masterkarten. Sie sind zugleich die weltweit verbreitetesten. Die Gebühren für Transaktionskosten trägt in der Regel der Verkäufer, als Gegenleistung garantiert das Kreditinstitut dem Händler eine Zahlungshaftung. Für alle Transaktionen erhält der Kreditkartenbesitzer einen Kontoauszug. Auf einer Kreditkarte sind die folgenden Daten sichtbar oder gespeichert: Der Name des Karteninhabers, die Kartennummer, Verfallsdatum, Prüfziffer, Kartenprüfnummer und die Unterschrift des Karteninhabers. Die Funktionen von Kreditkarten sind, je nach Art der Karte, vielfältig: Neben dem Bezahlen kann auch Geld zwischen zwei Karteninhabern gewechselt werden, es kann Geld angenommen und die Karte aufgeladen werden. Geht eine Karte verloren, sollte sie sofortgesperrt werden. Der Erhalt eine Kreditkarte ist an Bonität, d.h. den Nachweis regelmäßiger Zahlungseingänge, gebunden. ]]>