Sachbezug / Sachleistungen

Der Sachbezug ist im Arbeitsverhältnis eine Einnahme, die nicht aus Geld besteht. Der Sachbezug umfasst Sachleistungen, Naturalleistungen, zusätzliche Leistungen und einen geldwerten Vorteil. Beispiele für den Sachbezug sind Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses günstiger oder unentgeltlich bekommt, Zinsvorteile, eine kostenlose oder verbilligte Wohnung, verbilligtes Kantinenessen, Freiflüge, ein Dienstwagen, der auch für den privaten Gebrauch genutzt werden kann oder Benzingutscheine. Der Sachbezug gilt als Arbeitsentgelt. Er kann entweder als laufender nicht geldwerter Lohn oder als einmalige Leistung gewährt werden. Da sowohl Geld als auch Güter, die aus Geldeswert bestehen zu den Einkünften gerechnet werden, unterliegt auch der Sachbezug der Steuerpflicht und den Beiträgen zur Sozialversicherung. Sachbezüge können entweder individuell oder pauschal besteuert werden. Für Sachbezüge besteht eine Freigrenze: Sie sind bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuerfrei.]]>