Personalrabatt

Durch den Personalrabatt werden Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen vergünstigt überlassen. Teilweise werden diese Rabatte auch Familienangehörigen gewährt. Ein Personalrabatt muss sich nicht immer in direkten Waren niederschlagen, sondern kann z.B. auch freies Essen in der Gastronomie oder freie Fahrten, etwa wenn jemand bei einem Verkehrsunternehmen angestellt ist, umfassen. Auch eine Nutzungsüberlassung gilt als Personalrabatt. Die Handhabung von Personalrabatten unterscheidet sich. Entweder zahlt der Arbeitnehmer direkt an der Kasse einen geringeren Kaufpreis, der Rabatt wird gegen Vorlage eines Belegs erstattet oder bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mit dem Lohn bzw. Gehalt verrechnet. Der Arbeitgeber muss den Rabattbezug mit Tag und Ort im Lohnkonto festhalten. Bis zu einem Betrag von 1.224 Euro im Jahr sind die so erhaltenen Waren oder Dienstleistungen steuerfrei. Liegt der Rabattbetrag höher, gilt er als geldwerter Vorteil und wird entsprechend lohnsteuerpflichtig. Ein steuerlicher Vorteil gegenüber der Rabattregelung kann teilweise durch die Pauschalierung des Lohns erreicht werden, insbesondere bei höherem Einkommen.]]>

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