Stundenlohn

Während Angestellte ein Gehalt als Arbeitsentgelt bekommen, erhalten Arbeiter einen Lohn. Viele Arbeiter werden nach Stunden entlohnt. Dieser wird im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgesetzt. In einigen Branchen gilt ein festgelegter Stundenlohn. Geschieht die Entlohnung nicht nach Stunden, sondern ist als Monats- oder Jahresentgelt festgesetzt, kann der Stundenlohn vom Arbeitnehmer selbst errechnet werden. Oft ist der Stundenlohn auch Grundlage für die Festsetzung von Zuschlägen. Der Stundenlohn gilt dann als Basislohn, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit werden mit entsprechenden Zuschlägen entlohnt. Stundenlöhne sind auch im Zusammenhang mit Dienstleistungen verbreitet, z.B. bei Handwerkerkosten. Die Stundenlöhne, die ein Betrieb den Kunden in Rechnung stellt, sind dann nicht identisch mit der Bezahlung der Mitarbeiterinnen, sondern der Betrieb rechnet jeweils die für ihn entstandenen Kosten der Kundenrechnung hinzu. ]]>

Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind, wie Krankenkassen, Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig in die Krankenkasse ein, so dass sie die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen, bei Vorsorge und Schwangerschaft übernehmen kann. Ebenfalls wie bei den Krankenkassen wird auch bei der Krankenversicherung zwischen gesetzlich und privat unterschieden. Private Krankenversicherungen sind an ein bestimmtes Einkommen des Versicherten gebunden, ihr Beitragssatz richtet sich sowohl nach dem Gesundheitszustand als auch dem Alter des Versicherungsnehmers. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen einer Versicherungspflicht und einem freiwilligen Beitritt differenziert. Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für die folgenden Gruppen: Beschäftigte, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, Bezieher von Ersatzeinkünften (z.B. Arbeitslose), Studierende und Familienangehörige. Freiwillig können sich diese Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern: Selbstständige, Bezieher von Einkünften über einer bestimmten Einkommensgrenze, Personen, nach dem Ende ihrer Versicherungspflicht. Für Künstler gelten gesonderte Regelungen. Privat versichern sich in der Regel Beamte und Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb einer Jahresbruttogrenze von zurzeit etwa 48.600 Euro. Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, in welche alle Versicherungsnehmer unabhängig ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes einzahlen, gestalten sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung individuell. Außerdem unterscheiden sich die Behandlungen: Während sie durch die gesetzlichen Versicherungen vorgegeben werden, kann die Behandlung im Falle einer privaten Krankenversicherung durch Abstimmung zwischen Arzt und Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmt werden. Steuerlich werden alle Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, also die Beiträge des Versicherten, seine Ehepartners und seiner Kinder, als Sonderausgaben anerkannt. Zahlt der Steuerpflichtige seine Krankenversicherung vollständig selbst, können Sonderausgaben maximal bis zu einem Betrag von 2.400 Euro geltend gemacht werden.]]>

Facharbeiter

Ein Arbeiter gilt als Facharbeiter, wenn er eine Lehre oder Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Jahren und vermittelt grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten eines Faches. Um eine optimale Verzahnung von Theorie und Praxis zu garantieren, findet die Ausbildung in den Betrieben sowie in der Berufsschule statt. Beendet wird die Ausbildung durch das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) abgenommen und durch eine Urkunde, den so genannten Facharbeiterbrief, beglaubigt. Anschließend ist eine weitere Qualifizierung zum Meister grundsätzlich möglich und erleichtert häufig einen beruflichen Aufstieg. Facharbeiter übernehmen anspruchsvolle Arbeiten vorwiegend in industriellen Branchen, wie der Metall– oder Pharmaindustrie. Verantwortungsvoll kontrollieren sie beispielsweise die Fertigungskosten sowie Termineinhaltung, betreuen die logistischen Abläufe der verwendeten Materialien und überwachen verschiedene Verfahrensweisen.]]>

Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist bei dem Arbeitgeber beschäftigt und erhält für seine geleistete Arbeit einen entsprechenden Lohn.

Dieses Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird durch den Arbeitsvertrag geregelt. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit zur Zufriedenheit des Arbeitgebers verantwortungsvoll nachzukommen.

Arbeitnehmer können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Praktikanten sowie geringfügig Beschäftigte sein.

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Arbeiter

Arbeiter war frühere die Bezeichnung für eine Berufsgruppe von Menschen, die maßgeblich eine körperliche Tätigkeit ausüben. Der Begriff war als Gegensatz zum Angestellten geläufig.

Diese Trennung wurde 2005 jedoch abgeschafft. So sind Angestellte als auch Arbeiter heute gemeinsam in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.

Unterschieden wird zwischen:

  • Ungelernten Arbeitern, die häufig besonders schwere körperliche Arbeit verrichten und oft geringer bezahlt werden und
  • Gelernten Arbeitern / Facharbeitern, die je nach Tätigkeit weisungsbefugt sind und besser bezahlt werden, als die ungelernten Arbeiter.
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