Arbeiter

Arbeiter war frühere die Bezeichnung für eine Berufsgruppe von Menschen, die maßgeblich eine körperliche Tätigkeit ausüben. Der Begriff war als Gegensatz zum Angestellten geläufig.

Diese Trennung wurde 2005 jedoch abgeschafft. So sind Angestellte als auch Arbeiter heute gemeinsam in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.

Unterschieden wird zwischen:

  • Ungelernten Arbeitern, die häufig besonders schwere körperliche Arbeit verrichten und oft geringer bezahlt werden und
  • Gelernten Arbeitern / Facharbeitern, die je nach Tätigkeit weisungsbefugt sind und besser bezahlt werden, als die ungelernten Arbeiter.
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Alimente

Diese Bezeichnung wird heute juristisch nicht mehr verwendet, ist umgangssprachlich aber durchaus geläufig.

Gemeint sind Unterhaltszahlungen, die für nicht-eheliche Kinder zur Sicherung des Lebensunterhaltes geleistet werden müssen. Unterhaltsanspruch besteht für das Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung der Eltern verbleibt. Die so genannte Düsseldorfer Tabelle stellt bezüglich der Höhe der Unterhaltsforderungen einen Richtwert dar, dieser ist jedoch nicht rechtswirksam.

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