Alimente

Diese Bezeichnung wird heute juristisch nicht mehr verwendet, ist umgangssprachlich aber durchaus geläufig.

Gemeint sind Unterhaltszahlungen, die für nicht-eheliche Kinder zur Sicherung des Lebensunterhaltes geleistet werden müssen. Unterhaltsanspruch besteht für das Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung der Eltern verbleibt. Die so genannte Düsseldorfer Tabelle stellt bezüglich der Höhe der Unterhaltsforderungen einen Richtwert dar, dieser ist jedoch nicht rechtswirksam.

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