Rente

Rente bezeichnet sowohl eine Zeit als auch eine Versorgungsleistung. Rente bezeichnet die Zeit, in der eine Person ihr aktives Berufsleben verlässt. In der Regel geschieht dies mit Erreichung eines bestimmten Alters. Ab dieser Zeit beziehen die ehemaligen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Rente und also eine Versorgungsleistung. Sie erhalten die Leistungen entweder durch die gesetzliche, die private Rentenversicherung oder/und die betriebliche Altersvorsorge. Renten werden steuerlich als sonstige Bezüge erfasst. Dazu wird zwischen Leibrenten und Zeitrenten unterschieden. Zeitrenten sind nicht von der Lebenszeit einer Person abhängig, sondern enden nach Ablauf einer bestimmten Frist. Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die einer Person auf Lebenszeit ausgezahlt werden. ]]>

Facharbeiter

Ein Arbeiter gilt als Facharbeiter, wenn er eine Lehre oder Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Jahren und vermittelt grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten eines Faches. Um eine optimale Verzahnung von Theorie und Praxis zu garantieren, findet die Ausbildung in den Betrieben sowie in der Berufsschule statt. Beendet wird die Ausbildung durch das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) abgenommen und durch eine Urkunde, den so genannten Facharbeiterbrief, beglaubigt. Anschließend ist eine weitere Qualifizierung zum Meister grundsätzlich möglich und erleichtert häufig einen beruflichen Aufstieg. Facharbeiter übernehmen anspruchsvolle Arbeiten vorwiegend in industriellen Branchen, wie der Metall– oder Pharmaindustrie. Verantwortungsvoll kontrollieren sie beispielsweise die Fertigungskosten sowie Termineinhaltung, betreuen die logistischen Abläufe der verwendeten Materialien und überwachen verschiedene Verfahrensweisen.]]>