Rente

Rente bezeichnet sowohl eine Zeit als auch eine Versorgungsleistung. Rente bezeichnet die Zeit, in der eine Person ihr aktives Berufsleben verlässt. In der Regel geschieht dies mit Erreichung eines bestimmten Alters. Ab dieser Zeit beziehen die ehemaligen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Rente und also eine Versorgungsleistung. Sie erhalten die Leistungen entweder durch die gesetzliche, die private Rentenversicherung oder/und die betriebliche Altersvorsorge. Renten werden steuerlich als sonstige Bezüge erfasst. Dazu wird zwischen Leibrenten und Zeitrenten unterschieden. Zeitrenten sind nicht von der Lebenszeit einer Person abhängig, sondern enden nach Ablauf einer bestimmten Frist. Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die einer Person auf Lebenszeit ausgezahlt werden. ]]>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert