Umschulung

Eine Umschulung ist eine Aus- oder Weiterbildung einer Person für eine Tätigkeit, die sich von der erlernten oder ausgeübten unterscheidet. Lässt sich jemand umschulen, zielt er oder sie darauf, mit neuer bzw. erweiterter Qualifikation, einen neuen Beruf auszuüben. Die Gründe für eine Umschulung können sehr unterschiedlich sein. Möglicherweise möchte derjenige, der eine Umschulung anstrebt, mehr verdienen, möglicherweise zwingen den Arbeitnehmer auch gesundheitliche Gründe zur Aufgabe des alten und zur Umschulung für einen neuen Beruf. Es kann auch sein, dass jemand in seinem alten Beruf keinen Arbeitsplatz mehr findet, weil die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu stark gesunken ist. Ebenso können neue technische Grundlagen dazu führen, dass sich ein Berufsfeld ändert und Weiterbildungen notwendig werden. Aus- und Weiterbildungen sind eine logische Folge der Arbeitsmarktentwicklung, da sich immer neue Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikationen der Arbeitnehmer stellen und ein veränderter Bedarf an Arbeitskräften entsteht. Umschulungen werden dem Bereich der beruflichen Weiterbildung zugeordnet und sind daher Teil von Erwachsenen- und Weiterbildung. Meist werden Umschulungen öffentlich finanziert, z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit, verschiedene Versicherungen oder auch den Arbeitgeber selbst. Ist jemand förderungswürdig, übernimmt der Leistungsträger, z.B. die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, alle anfallenden Kosten. Umgangssprachlich werden mit der Umschulung auch Lehrgänge und Fortbildungen gemeint, tatsächlich zielt eine Umschulung aber immer auf einen anerkannten Berufsabschluss. Daher endet eine Umschulung zumeist nach zwei oder drei Jahren mit Prüfungen vor der jeweiligen Kammer, z.B. der Industrie- und Handelskammer. Kann derjenige, der an einer Umschulung teilnimmt, während seiner neuen Ausbildung an Erfahrungen und Kenntnisse aus seinem alten Beruf anknüpfen, verkürzt sich die Ausbildungszeit unter Umständen. Entsprechend der angestrebten Berufe werden drei Arten von Umschulungen unterschieden: Die betriebliche Umschulung, die schulische Umschulung und die überbetriebliche Umschulung. Die betriebliche Umschulung ist dual. Während ein Teil der Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb absolviert wird, besteht der andere Teil aus Unterricht an einer Berufsschule. Die schulische Umschulung findet in der Berufsfachschule statt, die praktische Ausbildung erfolgt durch Praktika. Da Schulen keine Ausbildungsvergütung bezahlen und neben den Unterhaltskosten häufig auch Schulgeld gezahlt werden muss, werden schulische Umschulungen meist von der Agentur für Arbeit oder Versicherungen übernommen. Bei der betrieblichen Umschulung agiert der Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb. In diesen Berufsförderwerken erlernen die Umschüler ihren neuen Beruf in Übungswerkstätten oder Übungsfirmen.]]>

Facharbeiter

Ein Arbeiter gilt als Facharbeiter, wenn er eine Lehre oder Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Jahren und vermittelt grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten eines Faches. Um eine optimale Verzahnung von Theorie und Praxis zu garantieren, findet die Ausbildung in den Betrieben sowie in der Berufsschule statt. Beendet wird die Ausbildung durch das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) abgenommen und durch eine Urkunde, den so genannten Facharbeiterbrief, beglaubigt. Anschließend ist eine weitere Qualifizierung zum Meister grundsätzlich möglich und erleichtert häufig einen beruflichen Aufstieg. Facharbeiter übernehmen anspruchsvolle Arbeiten vorwiegend in industriellen Branchen, wie der Metall– oder Pharmaindustrie. Verantwortungsvoll kontrollieren sie beispielsweise die Fertigungskosten sowie Termineinhaltung, betreuen die logistischen Abläufe der verwendeten Materialien und überwachen verschiedene Verfahrensweisen.]]>

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist der Betrag, den der Auszubildende in der Zeit der Ausbildung erhält.

Im Dualen Bildungssystem übernimmt der Ausbildungsbetrieb und nicht die Berufsschule die Ausbildungsvergütung.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist in den Tarifverträgen festgelegt. Sie ist angelehnt an das jeweilige Ausbildungsjahr und somit gestaffelt. Es bestehen gravierende Unterschiede bezüglich der Ausbildungsvergütung in den unterschiedlichen Berufen. Während ein Friseurlehrling mit noch nicht einmal 200 Euro auskommen muss, gibt es Ausbildungen, die hingegen mit über 800 Euro entlohnt werden.

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Ausbildung

In der Ausbildung, im klassischen Sinne als Berufsausbildung verstanden, werden dem Auszubildenden grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung des angestrebten Berufs vermittelt. Diese Zeit wird auch als „Lehre“ bezeichnet.

Um eine umfassende Qualifikation zu erhalten, werden die Auszubildenden abwechselnd in dem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule eingesetzt. An beiden Orten werden umfassend standardisierte Inhalte praktisch und theoretisch für den jeweiligen Ausbildungsberuf vermittelt. Diese Form der Ausbildung ist unter der Bezeichnung Duales Bildungssystem bekannt. Die Ausbildung basiert auf dem Berufsausbildungsgesetzt, das die Inhalte als auch die Dauer der jeweiligen Ausbildung regelt. Die Ausbildungszeit ist abhängig von dem jeweiligen Beruf, wobei die Regelzeit 3 Jahre beträgt. Diese Zeit kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden.

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erhält der Auszubildende die staatliche Anerkennung und darf sich auf dem freien Arbeitsmarkt bewerben.

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