Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung. Grundlage dieser Versicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch und die Berufskrankheitenverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Fälle von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Die folgenden Personengruppen fallen unter die gesetzliche Plicht-Unfallversicherung:

  • Beschäftigte
  • Landwirte
  • Auszubildende
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unfällen
  • Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • Blutspender und Organspender
  • Kinder im Kindergarten
  • Schüler
  • Studenten
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Feuerwehr-Unfallkassen. Die freiwillig unfallversicherten sind:
  • Selbstständige oder Freiberufler
  • Unternehmer
  • Mitarbeitenden Ehepartner
Gesetzliche Unfallversicherungen kommen für Berufskrankheiten, wenn diese in der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen sind, für Arbeitsunfälle sowie Wegeunfälle, also auch Unfälle, die auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnort geschehen, auf. Im Gegensatz dazu bieten private Unfallversicherungen einen Schutz für Unfälle in der Freizeit. Beiden Versicherungsarten liegt eine Definition von Unfällen zugrunde, die Unfälle als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse beschreiben, die zu Schäden am Körper oder zum Tod der Person führen. Allerdings gibt es keine einheitliche Formel, so dass nicht jeder Unfall automatisch unter die Versicherungspflicht fällt und nach Einzelfällen entschieden wird. Auch bei Berufskrankheiten sind Einzelfallentscheidungen möglich. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen bestehen in der Regel aus medizinischen und berufsfördernden Leistungen, z.B. Reha-Maßnahmen, aus Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen, was Verletztengeld, Verletztenrente und Hinterbliebenenrente einschließt. Je nach Versicherungsart sind sowohl bei den privaten als auch den gesetzlichen Unfallversicherungen u.a. auch Bergungskosten, Soforthilfe bei schweren Verletzungen oder kosmetische Operationen in den Leistungen mit eingeschlossen. Neben Geldleistungen werden auch Sachleistungen wie z.B. häusliche Krankenpflege oder bestimmte Heil- und Hilfsmittel für den Versicherungsnehmer gewährt. Die Beiträge der Versicherung richten sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherungsnehmers sowie der Gefahrenklasse und werden vom Arbeitgeber getragen. Die öffentlichen Unfallversicherungen für Kinder, Schüler und Studenten werden aus öffentlichen Steuermitteln finanziert.]]>

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist der Betrag, den der Auszubildende in der Zeit der Ausbildung erhält.

Im Dualen Bildungssystem übernimmt der Ausbildungsbetrieb und nicht die Berufsschule die Ausbildungsvergütung.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist in den Tarifverträgen festgelegt. Sie ist angelehnt an das jeweilige Ausbildungsjahr und somit gestaffelt. Es bestehen gravierende Unterschiede bezüglich der Ausbildungsvergütung in den unterschiedlichen Berufen. Während ein Friseurlehrling mit noch nicht einmal 200 Euro auskommen muss, gibt es Ausbildungen, die hingegen mit über 800 Euro entlohnt werden.

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Ausbildung

In der Ausbildung, im klassischen Sinne als Berufsausbildung verstanden, werden dem Auszubildenden grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung des angestrebten Berufs vermittelt. Diese Zeit wird auch als „Lehre“ bezeichnet.

Um eine umfassende Qualifikation zu erhalten, werden die Auszubildenden abwechselnd in dem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule eingesetzt. An beiden Orten werden umfassend standardisierte Inhalte praktisch und theoretisch für den jeweiligen Ausbildungsberuf vermittelt. Diese Form der Ausbildung ist unter der Bezeichnung Duales Bildungssystem bekannt. Die Ausbildung basiert auf dem Berufsausbildungsgesetzt, das die Inhalte als auch die Dauer der jeweiligen Ausbildung regelt. Die Ausbildungszeit ist abhängig von dem jeweiligen Beruf, wobei die Regelzeit 3 Jahre beträgt. Diese Zeit kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden.

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erhält der Auszubildende die staatliche Anerkennung und darf sich auf dem freien Arbeitsmarkt bewerben.

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Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist bei dem Arbeitgeber beschäftigt und erhält für seine geleistete Arbeit einen entsprechenden Lohn.

Dieses Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird durch den Arbeitsvertrag geregelt. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit zur Zufriedenheit des Arbeitgebers verantwortungsvoll nachzukommen.

Arbeitnehmer können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Praktikanten sowie geringfügig Beschäftigte sein.

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