Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine Sozialversicherung. Grundlage dieser Versicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch und die Berufskrankheitenverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Fälle von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Die folgenden Personengruppen fallen unter die gesetzliche Plicht-Unfallversicherung:

  • Beschäftigte
  • Landwirte
  • Auszubildende
  • Pflegepersonen
  • Helfer bei Unfällen
  • Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz
  • Blutspender und Organspender
  • Kinder im Kindergarten
  • Schüler
  • Studenten
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Feuerwehr-Unfallkassen. Die freiwillig unfallversicherten sind:
  • Selbstständige oder Freiberufler
  • Unternehmer
  • Mitarbeitenden Ehepartner
Gesetzliche Unfallversicherungen kommen für Berufskrankheiten, wenn diese in der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen sind, für Arbeitsunfälle sowie Wegeunfälle, also auch Unfälle, die auf dem Weg zwischen Arbeits- und Wohnort geschehen, auf. Im Gegensatz dazu bieten private Unfallversicherungen einen Schutz für Unfälle in der Freizeit. Beiden Versicherungsarten liegt eine Definition von Unfällen zugrunde, die Unfälle als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse beschreiben, die zu Schäden am Körper oder zum Tod der Person führen. Allerdings gibt es keine einheitliche Formel, so dass nicht jeder Unfall automatisch unter die Versicherungspflicht fällt und nach Einzelfällen entschieden wird. Auch bei Berufskrankheiten sind Einzelfallentscheidungen möglich. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen bestehen in der Regel aus medizinischen und berufsfördernden Leistungen, z.B. Reha-Maßnahmen, aus Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen, was Verletztengeld, Verletztenrente und Hinterbliebenenrente einschließt. Je nach Versicherungsart sind sowohl bei den privaten als auch den gesetzlichen Unfallversicherungen u.a. auch Bergungskosten, Soforthilfe bei schweren Verletzungen oder kosmetische Operationen in den Leistungen mit eingeschlossen. Neben Geldleistungen werden auch Sachleistungen wie z.B. häusliche Krankenpflege oder bestimmte Heil- und Hilfsmittel für den Versicherungsnehmer gewährt. Die Beiträge der Versicherung richten sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherungsnehmers sowie der Gefahrenklasse und werden vom Arbeitgeber getragen. Die öffentlichen Unfallversicherungen für Kinder, Schüler und Studenten werden aus öffentlichen Steuermitteln finanziert.]]>

Sozialamt

Sozialamt ist ein umgangssprachlicher Begriff. Er bezieht sich auf die Behörde, die für die Sozialhilfe und andere soziale Angelegenheiten zuständig ist. Korrekt heißt das Sozialamt eigentlich „Amt für Jugend und Familie“ oder „Fachbereich für Soziales und Wohnen“, je nach Begrifflichkeiten der kommunalen Ämter. Das Sozialamt ist Sozialleistungsträger, genau wie andere Institutionen, die Leistungen der sozialen Sicherheit erbringen. Dies sind neben dem Sozialamt z.B. Versorgungsämter, Krankenkassen, Pflegekassen oder die Bundesagentur für Arbeit. Die Leistungen des Sozialamts basieren auf dem Sozialgesetzbuch. Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch regelt z.B. die Sozialhilfe. ]]>

Grundsicherung

Die bedarfsorientierte Grundsicherung ist eine Basisleistung, die seit 2003 von Menschen beantragt werden kann, die auf Grund ihres Alters oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung keiner Arbeit nachgehen können und deren Einkünfte somit nicht zur Sicherung des grundlegenden Bedarfs zur Lebensunterhalts ausreichen. Diese eigenständige Sozialleistung basiert auf dem Grundsicherungsgesetz und ist im Sozialgesetzbuch verankert. Finanziert wird diese Leistung von Steuermitteln. Antragsberechtigt sind Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der Lage des Arbeitsmarkts aus medizinischen Gründen nicht am Erwerbsleben teilhaben können und somit ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Anträge sind beim örtlichen Sozialamt zu stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger ist für die Prüfung der Abtragstellung im Auftrag der Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung verantwortlich. Die Regelsätze für die Sozialleistung wird von den Bundesländern festgelegt. Durch diese Form der beitragsunabhängigen Leistung soll die Zahlung der Sozialhilfe vermieden werden. Die Höhe der Leistung ist zudem abhängig von ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem ihres Ehepartners. Dies gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Anders als bei der Sozialhilfe wird auf das Einkommen von Eltern oder Kindern nicht zurück gegriffen, es sei denn, das jährliche Einkommen liegt über 100.000 Euro. ]]>