Arzt

Berufsbild Arzt Ärzte arbeiten in Krankenhäusern, Kliniken und Praxen, in Rehabilitationseinrichtungen und Gesundheitsämtern, in der Wissenschaft und Forschung. Die Hauptaufgabe eines Arztes ist das Erkennen, Vorbeugen und Behandeln von Krankheiten und Verletzungen. Dabei gliedert sich das Berufsbild in zahlreiche Fachgebiete auf, von der Augenheilkunde über die Chirurgie bis hin zur Inneren Medizin. Der Bereich Zahnmedizin ist eine gesonderte medizinische Fachrichtung. Ärzte arbeiten in der Regel eng mit anderen Beschäftigten des medizinischen Berufsfeldes zusammen, etwa Gesundheits- und Krankenpflegern oder Arzthelferinnen. Die Tätigkeit als Arzt setzt die Approbation voraus, die nach einem mindestens sechsjährigen Hochschulstudium erworben wird. Nach dem Studium arbeiten Mediziner mehrere Jahre als Assistenzärzte in Kliniken oder Praxen, um sich in ihrem Fachgebiet weiterzubilden. Während dieser Zeit erwerben die meisten Ärzte außerdem den Facharzttitel, der Voraussetzung für eine Niederlassung in freier Praxis ist. Die Ausübung des Ärzteberufs erfordert durch die große Verantwortung zunächst eine hohe Belastbarkeit. Die Bereitschaft zu langen und ungewöhnlichen Arbeitszeiten, sowohl am Wochenende als auch in Nachtdiensten, muss ebenfalls vorhanden sein. Schließlich müssen angehende Ärzte nicht nur ein überdurchschnittliches Interesse an medizinischen Fragen, sondern ebenfalls an den naturwissenschaftlichen Fächern Chemie, Biologie und Physik mitbringen, da diese insbesondere in den ersten Studiensemestern eine zentrale Rolle spielen.

Ausbildung Arzt

Die Tätigkeit als Arzt setzt ein mehrjähriges Studium voraus. Voraussetzung für das Studium ist die allgemeine Hochschulreife. Mit dieser muss außerdem ein je nach Bundesland und Universität unterschiedlich ausfallender Numerus Clausus (NC) erreicht werden. Studienplätze werden in Deutschland von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) sowie der einzelnen Universitäten selbst vergeben. Bei der Bewerbung um einen Studienplatz müssen zusätzlich zum Numerus Clausus auch der Nachweis eines Erste Hilfekurses und ein mindestens dreimonatiges Praktikum in der Krankenpflege eingereicht werden. In einigen Bundesländern kann das Medizinstudium auch nach erfolgreicher absolvierter Berufsausbildung und ohne Abitur aufgenommen werden. Das Studium gliedert sich in einen vorklinischen und einen klinischen Abschnitt. Der vorklinische Abschnitt dauert vom ersten bis zum vierten Semester und vermittelt theoretisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse aus Biologie, Chemie, Physik, Biochemie, Anatomie und Physiologie. Dieser erste Abschnitt endet mit der ersten ärztlichen Prüfung, dem Physikum. Hier werden in einem mündlichen und einem schriftlichen Teil alle genannten Naturwissenschaften geprüft. Dann folgt der dreijährige klinische Teil. Im klinischen Teil werden in knapp 40 Fächern sowohl Krankheitslehre als auch klinische Untersuchungsmethoden vermittelt, etwa in den Themengebieten Notfallmedizin, Gesundheitsökonomie oder Rechtsmedizin. Zudem gilt es, in den Semesterferien Praktika, so genannte Famulaturen zu absolvieren, um das Studium um praktische Tätigkeiten zu ergänzen. Für die Famulaturen haben die Studierenden insgesamt vier Monate Zeit. In diesen vier Monaten muss eine Krankenhausfamulatur, eine Praxisfamulatur und eine Wahlfamulatur abgeschlossen werden. Am Ende des Studiums steht das Praktische Jahr. Es ist in Abschnitte mit je 16 Wochen gegliedert, die sowohl an dem Universitätskrankenhaus als auch im Ausland absolviert werden können. In einem Tertial muss Innere Medizin, in einem weiteren Tertial Chirurgie abgedeckt werden. Im dritten Tertial kann aus allen klinischen Fächern gewählt werden. Schließlich folgt der zweite Teil der ärztlichen Prüfung, die wieder in einer schriftlichen und einer mündlichen Form abgelegt werden muss. Mit dieser endet das Medizinstudium.

Weiterbildung Arzt

Nach dem praktischen Jahr und der letzten ärztlichen Prüfung kann die fachspezifische Weiterbildung aufgenommen werden. Mit dieser dürfen Ärzte eine spezifische Berufsbezeichnung tragen, etwa Anästhesist oder Kinderarzt. Für eine Niederlassung in eigener Praxis ist eine solche Spezialisierung unerlässlich. Die fachspezifische Weiterbildung setzt sich aus eine festgelegten Anzahl von Praxismonaten und der Facharztprüfung zusammen. Zusätzlich kann man sich innerhalb eines Fachgebietes spezialisieren und sich z.B. zum Sportmediziner weiterbilden.]]>

Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind, wie Krankenkassen, Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig in die Krankenkasse ein, so dass sie die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen, bei Vorsorge und Schwangerschaft übernehmen kann. Ebenfalls wie bei den Krankenkassen wird auch bei der Krankenversicherung zwischen gesetzlich und privat unterschieden. Private Krankenversicherungen sind an ein bestimmtes Einkommen des Versicherten gebunden, ihr Beitragssatz richtet sich sowohl nach dem Gesundheitszustand als auch dem Alter des Versicherungsnehmers. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen einer Versicherungspflicht und einem freiwilligen Beitritt differenziert. Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für die folgenden Gruppen: Beschäftigte, unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, Bezieher von Ersatzeinkünften (z.B. Arbeitslose), Studierende und Familienangehörige. Freiwillig können sich diese Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern: Selbstständige, Bezieher von Einkünften über einer bestimmten Einkommensgrenze, Personen, nach dem Ende ihrer Versicherungspflicht. Für Künstler gelten gesonderte Regelungen. Privat versichern sich in der Regel Beamte und Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb einer Jahresbruttogrenze von zurzeit etwa 48.600 Euro. Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, in welche alle Versicherungsnehmer unabhängig ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes einzahlen, gestalten sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung individuell. Außerdem unterscheiden sich die Behandlungen: Während sie durch die gesetzlichen Versicherungen vorgegeben werden, kann die Behandlung im Falle einer privaten Krankenversicherung durch Abstimmung zwischen Arzt und Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmt werden. Steuerlich werden alle Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, also die Beiträge des Versicherten, seine Ehepartners und seiner Kinder, als Sonderausgaben anerkannt. Zahlt der Steuerpflichtige seine Krankenversicherung vollständig selbst, können Sonderausgaben maximal bis zu einem Betrag von 2.400 Euro geltend gemacht werden.]]>

Freiberufler

Menschen, die sogenannte freie Berufe ausüben, bezeichnet man als Freiberufler. Als Freiberufliche Tätigkeiten gelten solche, die juristisch nicht der Gewerbeordnung unterliegen und somit keine Gewerbesteuer bezahlen. Zudem ist er kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) und kann zu einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden:

Häufig gibt es keine klare Trennlinie, so dass die Bereiche nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden können. So ist oftmals der Einzelfall genau zu prüfen. Kennzeichnend ist, dass eine besondere berufliche, wissenschaftliche oder im weitesten Sinne schöpferische Qualifikation Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist. Die Bezeichnung „Freiberufler“ sagt somit etwas über die Art des ausgeübten Berufes aus und weniger über das Beschäftigungsverhältnis. Wenngleich die Tätigkeit häufig auf selbstständiger Basis ausgeführt wird, kann ein Freiberufler auch als weisungsgebundener Arbeitnehmer tätig sein und seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bundesweit sind etwa 1 Million Menschen freiberuflich tätig, etwa 90% von ihnen arbeiten auf selbstständiger Basis. Sie sind dann – wie alle Selbstständigen – nicht sozialversicherungspflichtig. ]]>