Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die korrekte Bezeichnung für den umgangssprachlichen Begriff Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer besteuert den Austausch von Waren oder Dienstleistungen und gehört zu den Verbrauchersteuern. Weil die Umsatzsteuer durch den Austausch von Leistungen ausgelöst wird, ist die Umsatzsteuer zugleich auch eine Verkehrssteuer. Da diejenigen, die zur Steuer verpflichtet sind, nicht identisch sind mit denjenigen, die die Steuer zu entrichten haben, gilt die Umsatzsteuer als indirekte Steuer. Bei der Berechnung der Zahllast der Mehrwertsteuer wird der Nettoumsatz berücksichtigt. Zurzeit gilt in Deutschland eine Umsatzsteuer von 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz beträgt sieben Prozent. Im internationalen Vergleich unterscheidet sich die Höhe der Umsatzsteuer erheblich. In Europa beispielsweise liegt die niedrigste Umsatzsteuer bei 15 Prozent (z.B. in Luxemburg) und der maximale Steuersatz liegt bei 25 Prozent (z.B. in Ungarn, Dänemark und Schweden). Setzen Unternehmen die mit der Umsatzsteuer belasteten Waren und Leistungen für unternehmerische Zwecke ein, können sie die Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Dadurch erstattet das Finanzamt dem Unternehmen die Umsatzsteuer zurück und der Unternehmensgewinn wird nicht mit der Umsatzsteuer belastet. Gleichzeitig müssen die Unternehmen allerdings eine Umsatzsteuer auf ihre Dienstleistungen oder Güter erheben und die von den Verbrauchern einbehaltenen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Für die Steuerzahlungen muss ebenso wie für den Vorsteuerabzug eine jährliche, monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Auch die Vorsteuer muss zeitlich entsprechend gezahlt werden. Selbstständige unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer muss in allen Rechnungen von Gewerbetreibenden angegeben werden. Es gibt zahlreiche Vor- und Nachteile der Mehrwertsteuer. Positiv ist, dass der Stadt durch sie relativ schnell und ohne großen Bürokratie-Aufwand Geld erhält. Andererseits richtet sich die Umsatzsteuer ausschließlich nach den Gütern und nicht nach den Verbrauchern. So kann, anders als z.B. mit der Einkommensteuer, kein sozialer Ausgleich geschaffen werden.]]>

Umfrage Geld

Umfragen werden von Meinungsforschungsinstituten zu den unterschiedlichsten Themen durchgeführt. Sie finden sowohl telefonisch als auch persönlich, per Post oder per Internet statt. In einigen Fällen wird den Teilnehmern einer Befragung Geld für ihre Teilnahme gezahlt. Hier gibt es zwei Systeme: Entweder werden für das Ausfüllen von Umfragen Punkte verteilt und, sobald eine bestimmte Anzahl an Punkten erreicht ist, das Geld an den Teilnehmer ausgezahlt. Oder die Bezahlung erfolgt direkt nach jeder Befragung per Überweisung auf das Konto des Interviewteilnehmers. Da das Ausfüllen in manchen Fällen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und die Bezahlung in der Regel gering ausfällt, kann man mit der Teilnahme an Umfragen nur wenig Geld verdienen. Hinzu kommt, dass bei nicht wenigen Umfragen kein Bargeld gezahlt, sondern z.B. Gutscheine als Aufwandsentschädigung verteilt werden. Auch hierbei handelt es sich normalerweise um kleine Gutscheinsumme.]]>

Taschengeld

Um Kindern und Jugendlichen schrittweise den Umgang mit Geld zu lehren, bekommen sie von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in der Regel wöchentlich oder monatlich ein Taschengeld ausgezahlt. Die Höhe variiert, je nach finanziellen Mitteln der Familie und den Erziehungsüberzeugungen der Erwachsenen. Es gibt keine gesetzliche Vereinbarung oder Verpflichtung zur Zahlung von Taschengeld. Jugendämtern geben mit entsprechenden Tabellen Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes in einem bestimmten Alter heraus. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren als eingeschränkt geschäftsfähig („Taschengeld-Paragraf“). Das bedeutet, sie können Verträge abschließen, die dem Umfang ihres Taschengeldes entsprechen. Junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr absolvieren, bekommen während ihres Dienstes ebenfalls ein Taschengeld. Zwar darf der Freiwilligendienst keinen Gewinn für die Person abwerfen, dennoch steht den jungen Frauen und Männern neben einer unentgeltlichen Unterkunft, Verpflegung und evtl. notwendiger Arbeitskleidung auch ein angemessenes Taschengeld zu. Auch bedürftigen Strafgefangenen wird in Deutschland ein Taschengeld gewährt. Der Taschengeldsatz beträgt 14 Prozent des Arbeitsverdienstes, das waren 2008 z.B. 1,50 pro Tag. Anspruch auf Taschengeld haben nur die Strafgefangenen, die ohne eigenes Verschulden von einer Beschäftigung mit Entgelt oder einer Berufsausbildungsbeihilfe ausgeschlossen sind.]]>

Tagesgeld

Tagesgeld ist Guthaben auf einem Tagesgeldkonto, was in der Regel als Sparkonto fungiert. Der Kontoinhaber kann täglich über das Geld verfügen und muss, anders als bei einem Sparbuch, keine Kündigungsfristen einhalten. In der Regel ist das Konto nicht vorgesehen für den Zahlungsverkehr, so dass keine Überweisungen oder Lastschriften vorgenommen werden können. Da es sich nicht um Festgeld handelt, werden keine Laufzeiten festgelegt. Ähnlich wie bei einem Girokonto wird ein bestimmter Geldbetrag auf das Tagesgeldkonto eingezahlt, der durch Zinsen Gewinne abwirft. Die Zinsen sind deutlich höher als bei einem Girokonto und fallen entweder ab dem ersten eingezahlten Euro oder einem bestimmten Kontobetrag an. Da die Banken das Tagesgeldkonto in der Regel durch einen Sicherungsfonds schützen, gilt das Tagesgeldkonto als sichere Geldanlage. Gleichzeitig ist die Rendite geringer als z.B. bei Aktien oder Fonds. Die Verzinsung des Tagesgeldkontos ist, wie der Name nahelegt, immer an den Tag gebunden. So könnte das Kreditinstitut theoretisch jeden Tag die Zinsen ändern. Die Praxis sieht jedoch so aus, dass Banken darauf zielen, Zinskonditionen für ihre Kunden möglichst konstant zu halten. Außerdem ist das Konto jederzeit kündbar, so dass Kunden, würde die Bank den Zinssatz stetig verschlechtern, ihr Konto auflösen und ein neues Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank mit besseren Zinsbedingungen eröffnen würden. Für die Zinsen müssen, wie in anderen Fällen auch, Zinsertragssteuern gezahlt werden. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, müssen keine Zinsertragssteuern gezahlt werden.]]>

Sparbuch

Neben dem Sparbrief ist auch das Sparbuch eine bekannte Form des Sparens. Ein Sparbuch dokumentiert die Geldbewegungen, Auszahlung, Einzahlung, Zinsen, eines Sparkontos. Sparbücher, die von Sparkassen ausgegeben werden, heißen meist Sparkassenbuch und sind entweder Namenssparbücher oder Überbringersparbücher. Namenssparbücher sind auf einen oder mehrere Personen eingetragen, die alle berechtigt sind, Geldbewegungen vorzunehmen. Ein Überbringersparbücher kann formlos an eine andere Person übergeben werden, die dann zu allen Geldbewegungen berechtigt ist. Die Verzinsung des Sparbuchs geschieht entweder jährlich oder bei Ablauf der Geldanlage. Also werden Zinsen entweder am Ende des Jahres als Gutschrift auf das Konto überwiesen oder bei der Schließung des Sparbuchkontos. Zinsen eines Sparbuchs unterliegen der Kapitalertragssteuer und müssen an das Finanzamt abgeführt werden. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, entfällt diese Steuerpflicht. Der Zinssatz richtet sich nach einer Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Sparbuchinhaber oder ist variabel. Im Vergleich mit anderen Sparanlagen ist ein Sparbuch niedrig verzinst und erwirtschaftete keine außerordentlich hohen Gewinne für seinen Besitzer. Andererseits gelten Sparbücher als risikoarme Anlagen, denn Rückzahlung und Zinsen sind garantiert. Zudem kann sehr schnell auf das eingesparte Geld zurückgegriffen werden. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass der Sparer selber entscheiden kann, wann und wie viel Geld er auf das Sparbuch einzahlt, denn Einzahlungen müssen nicht regelmäßig oder in bestimmten Abständen erfolgen. ]]>