Taschengeld

Um Kindern und Jugendlichen schrittweise den Umgang mit Geld zu lehren, bekommen sie von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in der Regel wöchentlich oder monatlich ein Taschengeld ausgezahlt. Die Höhe variiert, je nach finanziellen Mitteln der Familie und den Erziehungsüberzeugungen der Erwachsenen. Es gibt keine gesetzliche Vereinbarung oder Verpflichtung zur Zahlung von Taschengeld. Jugendämtern geben mit entsprechenden Tabellen Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes in einem bestimmten Alter heraus. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren als eingeschränkt geschäftsfähig („Taschengeld-Paragraf“). Das bedeutet, sie können Verträge abschließen, die dem Umfang ihres Taschengeldes entsprechen. Junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr absolvieren, bekommen während ihres Dienstes ebenfalls ein Taschengeld. Zwar darf der Freiwilligendienst keinen Gewinn für die Person abwerfen, dennoch steht den jungen Frauen und Männern neben einer unentgeltlichen Unterkunft, Verpflegung und evtl. notwendiger Arbeitskleidung auch ein angemessenes Taschengeld zu. Auch bedürftigen Strafgefangenen wird in Deutschland ein Taschengeld gewährt. Der Taschengeldsatz beträgt 14 Prozent des Arbeitsverdienstes, das waren 2008 z.B. 1,50 pro Tag. Anspruch auf Taschengeld haben nur die Strafgefangenen, die ohne eigenes Verschulden von einer Beschäftigung mit Entgelt oder einer Berufsausbildungsbeihilfe ausgeschlossen sind.]]>

Öffentlicher Dienst

Als öffentlichen Dienst bezeichnet man die Tätigkeiten von Menschen, die nach öffentlichem Recht beschäftigt sind. Dazu zählen Beamte, Richter, Soldaten und Rechtsreferendare. Hinzu kommen alle Personen, die in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts arbeiten. Zwar gelten Kirchen auch als Körperschaften des öffentlichen Rechts, allerdings gelten hier aufgrund der im Grundgesetz verankerten Autonomie der Kirchen zum Teil andere Bestimmungen. Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (Dienstherren) sind sowohl der Bund als auch die Bundesländer und einzelne Kommunen sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Beispiele für Bundes- oder Landesbehörden sind Finanzämter und Versorgungsämter. Beispiele für Behörden, die von Gemeinden, Städten oder Kreisverwaltungen getragen werden, sind Jugendämter, Sozialämter und Ordnungsämter. Orte für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind u.a. Behörden, Schulen, Universitäten, die Bundesbank und staatliche Krankenhäuser. Ehemals typische Beispiele für den öffentlichen Dienst sind heute meist privatisiert, so z.B. die Müllabfuhr. Bis 2005 galten im öffentlichen Dienst einheitliche Tarifverträge. Der bekannteste war der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Heute gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). ]]>