Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die korrekte Bezeichnung für den umgangssprachlichen Begriff Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer besteuert den Austausch von Waren oder Dienstleistungen und gehört zu den Verbrauchersteuern. Weil die Umsatzsteuer durch den Austausch von Leistungen ausgelöst wird, ist die Umsatzsteuer zugleich auch eine Verkehrssteuer. Da diejenigen, die zur Steuer verpflichtet sind, nicht identisch sind mit denjenigen, die die Steuer zu entrichten haben, gilt die Umsatzsteuer als indirekte Steuer. Bei der Berechnung der Zahllast der Mehrwertsteuer wird der Nettoumsatz berücksichtigt. Zurzeit gilt in Deutschland eine Umsatzsteuer von 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz beträgt sieben Prozent. Im internationalen Vergleich unterscheidet sich die Höhe der Umsatzsteuer erheblich. In Europa beispielsweise liegt die niedrigste Umsatzsteuer bei 15 Prozent (z.B. in Luxemburg) und der maximale Steuersatz liegt bei 25 Prozent (z.B. in Ungarn, Dänemark und Schweden). Setzen Unternehmen die mit der Umsatzsteuer belasteten Waren und Leistungen für unternehmerische Zwecke ein, können sie die Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Dadurch erstattet das Finanzamt dem Unternehmen die Umsatzsteuer zurück und der Unternehmensgewinn wird nicht mit der Umsatzsteuer belastet. Gleichzeitig müssen die Unternehmen allerdings eine Umsatzsteuer auf ihre Dienstleistungen oder Güter erheben und die von den Verbrauchern einbehaltenen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Für die Steuerzahlungen muss ebenso wie für den Vorsteuerabzug eine jährliche, monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Auch die Vorsteuer muss zeitlich entsprechend gezahlt werden. Selbstständige unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer muss in allen Rechnungen von Gewerbetreibenden angegeben werden. Es gibt zahlreiche Vor- und Nachteile der Mehrwertsteuer. Positiv ist, dass der Stadt durch sie relativ schnell und ohne großen Bürokratie-Aufwand Geld erhält. Andererseits richtet sich die Umsatzsteuer ausschließlich nach den Gütern und nicht nach den Verbrauchern. So kann, anders als z.B. mit der Einkommensteuer, kein sozialer Ausgleich geschaffen werden.]]>

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz gibt den höchsten Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen einer Person an. Er wird bei der Einkommensteuer ermittelt. In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent und wird auch Reichensteuer genannt. Hat jemand ein Einkommen von mehr als 250.400 Euro im Jahr (für Verheiratete gilt eine Einkommensgrenze von 500.800 Euro), kommt der Spitzensteuersatz zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf den Betrag, der die genannte Grenze von 250.400 Euro bzw. 500.800 Euro überschreitet, 45 Prozent Einkommensteuer erhoben wird. Nicht das gesamte Einkommen ist also steuerpflichtig, sondern Rechungsgrundlage ist der Betrag, der die festgelegte Grenze überschreitet. Wie in allen anderen Fällen auch, meint Einkommen hier nicht das Bruttogehalt, sondern den Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt. Zudem haben auch Großverdiener die Möglichkeit, Sonderausgaben, Werbungskosten und anderes bei der Steuererklärung geltend zu machen. Obwohl der Spitzensteuersatz immer wieder, insbesondere unter dem populistischen Begriff Reichensteuer in der Politik diskutiert wird, muss beachtet werden, dass er seit Jahren kontinuierlich sinkt. So betrug er z.B. 1998 noch 53 Prozent. ]]>

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt. Er wurde mit den Kosten der Wiedervereinigung, den Unterstützungsaufwendungen für die Länder der ehemaligen Sowjetunion sowie den Kosten und Folgekosten für den, zumeist als zweiten Golfkrieg bezeichneten Krieg im Nahen Osten (Operation Desert Storm) begründet. Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer oder Körperschaftssteuer. Zurzeit liegt der Solidaritätszuschlag bei 5,5 Prozent auf die entsprechende Steuer. Allerdings werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Außerdem verringert sich der Solidaritätszuschlag, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. In diesem Fall wird ein pauschaler Zuschlag von zwei Prozent berechnet. Die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wird seit einigen Jahren kontrovers diskutiert, einige Politiker wollen ihn abschaffen.]]>

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das gesamte Einkommen erhoben. Zu dem zu versteuernden Einkommen zählen neben dem Lohn und Gehalt inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, auch Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung in Bezug auf ein Kalenderjahr. Daraus ergibt sich, dass die Einkommensteuer die Lohnsteuer, die Kapitalertragssteuer (umgangssprachlich der so genannte Zinsabschlag), die Aufsichtsratssteuer und die Bauabzugssteuer zusammen. Sie zählen zu den Quellensteuern, da die Steuern direkt an der Quelle abgezogen werden. Die Einkommensteuer, kurz ESt, basiert juristisch auf dem Einkommensteuergesetz (EStG) sowie der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Für den Staat bedeutet die Einkommensteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.]]>

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