Einkünfte

Einkünfte sind nicht gleichbedeutend mit Einnahmen. Einkünfte bezeichnen vielmehr Einnahmen, die bleiben, wenn man die Ausgaben abzieht. Einkünfte ergeben sich sowohl aus dem eigentlichen Arbeitsverhältnis als auch aus Nebentätigkeiten, etwa freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeiten. In jedem Fall müssen alle Einkünfte bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Sorge, durch die Angaben von Nebentätigkeiten auch automatisch höhere Steuern zahlen zu müssen, trifft nicht unbedingt zu. Im Gegenteil: Das steuerpflichtige Gesamteinkommen kann sogar reduziert werden, nämlich dann, wenn bestimmte Aufwendungen vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Aufwendungen können z.B. eine Büroausstattung oder Internet- und Telefonkosten sein und damit beim Finanzamt geltend gemacht werden. Steuerpflichtige Einkünfte setzen sich nicht nur aus Haupt- und Nebentätigkeiten zusammen, sondern ebenfalls durch Miet- und Pachteinnahmen, durch Gewerbebetriebe, durch Land- und Forstwirtschaft , durch Zinsen auf Sparbeträge und Dividenden, durch Kapitalvermögen, durch Spekulations- und Veräußerungsgewinne. Im Einkommenssteuergesetz wird zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften unterschieden. Während der Gewinn bei Gewinneinkünften durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird, ergeben sich Überschusseinkünfte durch Abzug von Werbungskosten von den Einnahmen. Das Einkommenssteuergesetz regelt auch außerordentliche Einkünfte, die besonders besteuert werden bzw. bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer befreit sind. Hierzu zählen z.B. Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Geldgeschenke innerhalb der Familie. ]]>

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