Vermögenssteuer

Ist jemand vermögend, gilt er gemeinhin als reich und verfügt er über eine Vielzahl an Gütern. Diese Güter sind sowohl Bargeld als auch Bankguthaben und Aktien, Immobilien, Konsumgütern und Patente. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können über Vermögen verfügen. Bei Unternehmen, Betrieben und Firmen setzt sich das Vermögen aus materiellen und immateriellen Werten zusammen und umfasst die Kassenbeständen, die Arbeitsgeräten, einzelne Markennamen und Patenten sowie das Potenzial der beschäftigten Mitarbeiter. In den meisten Staaten ist das Gesamtvermögen eines Landes auf sehr wenige Haushalte verteilt. In Deutschland wurde bis 1997 eine Steuer auf Vermögen Einzelner erhoben, die so genannte Vermögenssteuer. Diese wurde vom Verfassungsgericht als unzulässig erklärt. Da seitdem keine gesetzliche Neuregelung über die Vermögenssteuer erfolgte, gilt sie als abgeschafft. Weil mitunter auch Erbschaften und Schenkungen als Vermögen betrachtet werden, gilt es zu beachten, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer weiterhin erhoben wird. Da alle Gewinne aus Kapitalanlagen in Deutschland mit der Einkommensteuer versteuert werden müssen, ergibt sich für einige Personen ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent, die so genannte Reichensteuer.]]>

Steuersatz

Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz vor, handelt es sich um den Steuersatz. Beispiele sind die normale und ermäßigte Umsatzsteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Die normale Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent, die ermäßigte sieben Prozent. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent. Im Gegensatz dazu unterliegt die Einkommenssteuer keinem einheitlichen Steuersatz, sondern wird individuell für jeden Arbeitnehmer ermittelt. Sie richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens, der Kinderanzahl und dem Familienstand. Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden und bestimmen ebenso die Höhe der individuellen Steuerlast. Der Grundfreibetrag und die Progressionsstufen sind Grundlage bei der Errechnung des Steuersatzes. Der Grundfreibetrag gilt bis zu einem Einkommen von 7.843 Euro. Erst wenn das Einkommen den Betrag von 7.843 Euro im Jahr überschreitet, unterliegt das Einkommen der Steuerpflicht. Liegt das Einkommen darunter, ist es von der Einkommenssteuer befreit. Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, unterliegen der Steuerpflicht. Diese setzt sich aus Progressionsstufen zusammen. Dies bedeutet, dass sich die Steuerlast nach der Höhe des individuellen Bruttolohns richtet. Der niedrigste Steuersatz beträgt 15 Prozent, der höchste 45 Prozent. Dies ist der Spitzensteuersatz, der ab einem Einkommen von 250.400 Euro bei Ledigen und 500.800 Euro bei Verheirateten fällig wird. ]]>

Steuern

Damit der Staat seine Ausgaben finanzieren kann, erhebt er Steuern. Eine wesentliche Steuerform ist die Einkommensteuer. Auf das Lohn bzw. das Gehalt eines Arbeitnehmers werden Steuer erhoben, sie berechnen sich u.a. aus der Höhe des Bruttoeinkommens und der individuellen Lohnsteuerklasse. Auch Sonderausgaben, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden auf das Einkommen angerechnet und sind dadurch steuerpflichtig. Der Höchstsatz der Einkommensteuer, der so genannte Spitzensteuersatz für Großverdiener, beträgt in Deutschland zurzeit 45 Prozent. Am Jahresende ist eine Steuererklärung fällig. Mit dieser prüft das Finanzamt, ob die Abgaben, die der Steuerpflichtige im Jahr geleistet hat, ausreichen oder sogar zu hoch ausgefallen sind. Reichen sie nicht aus, ist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig, hat jemand dagegen zu viele Steuer im Jahr bezahlt, bekommt er den Differenzbetrag vom Staat zurückerstattet. Nicht nur auf das Arbeitsentgelt, also den Lohn und das Gehalt eines jeden Einzelnen, werden Steuern erhoben, sondern z.B. auch Waren und Dienstleistungen in Form der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Gleiches gilt für das Halten eines Fahrzeugs, hier entfallen KFZ-Steuern. Auch für Gas, Strom und Wasser müssen Steuern gezahlt werden, in Form einer Energiesteuer. Ist jemand Mitglied einer Kirche fallen zudem Kirchensteuern an. ]]>

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz gibt den höchsten Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen einer Person an. Er wird bei der Einkommensteuer ermittelt. In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent und wird auch Reichensteuer genannt. Hat jemand ein Einkommen von mehr als 250.400 Euro im Jahr (für Verheiratete gilt eine Einkommensgrenze von 500.800 Euro), kommt der Spitzensteuersatz zur Anwendung. Das bedeutet, dass auf den Betrag, der die genannte Grenze von 250.400 Euro bzw. 500.800 Euro überschreitet, 45 Prozent Einkommensteuer erhoben wird. Nicht das gesamte Einkommen ist also steuerpflichtig, sondern Rechungsgrundlage ist der Betrag, der die festgelegte Grenze überschreitet. Wie in allen anderen Fällen auch, meint Einkommen hier nicht das Bruttogehalt, sondern den Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt. Zudem haben auch Großverdiener die Möglichkeit, Sonderausgaben, Werbungskosten und anderes bei der Steuererklärung geltend zu machen. Obwohl der Spitzensteuersatz immer wieder, insbesondere unter dem populistischen Begriff Reichensteuer in der Politik diskutiert wird, muss beachtet werden, dass er seit Jahren kontinuierlich sinkt. So betrug er z.B. 1998 noch 53 Prozent. ]]>

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