Sachbezüge

Sachbezüge sind Einnahmen, die dem Arbeitnehmer in nicht geldwerter Form überlassen und vom Arbeitgeber als Vergütung geleistet werden. Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, also Rabatte, zusätzliche Leistungen, Naturalleistungen oder Sachleistungen. Das sind z. B. Freiflüge für Mitarbeiter von Fluggesellschaften, kostenlose oder verbilligte Verpflegung, kostenlose oder günstigere Wohnungen, Benzingutscheine, verbilligte Waren (z.B. Kleidung) oder Dienstleistungen. Bekannteste Sachbezüge sind Dienstwagen, die dem Arbeitnehmer auch privat überlassen werden. Da Sachbezüge als Einkommen gelten, unterliegen sie sowohl der Sozialabgaben als auch der Besteuerung. Allerdings gibt es einen Freigrenze: Bis zu einem Betrag von 1.080 Euro sind Sachbezüge steuerbefrei. Müssen Sachbezüge versteuert werden, geschieht dies entweder individuell oder pauschal. ]]>

Ein Gedanke zu „Sachbezüge“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert