Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer wird in Deutschland seit 2007 zum Zweck der Steuererhebung vergeben. Sie soll den Bürgern Erleichterungen in der elektronischen Datenvermittlung bringen und den Finanzämtern eine bessere Kontrollmöglichkeit bieten. Die Steueridentifikationsnummer gilt ein ganzes Leben und wird ab der Geburt zugewiesen. 2008 sollen alle Bürger eine Steueridentifikationsnummer erhalten haben. Da die Steueridentifikationsnummer unveränderlich ist, ändert sie sich auch nicht bei Umzug oder dem Wechsel des Finanzamts. Sie wird gelöscht, wenn sie nicht mehr gebraucht wird und spätestens 20 Jahre nach dem Tod einer Person. Die Steueridentifikationsnummer ersetzt die bisherige Steuernummer. Das Finanzamt speichert zusätzlich den Namen, die Adresse, das Geschlecht, den Geburtstag und den Geburtsort sowie das zuständige Finanzamt. Die Steueridentifikationsnummer ist eine zehnstellige zufällig gebildete Nummer, einschließlich einer Prüfnummer. Die zufällige Nummer gibt keine Auskünfte über den Träger der Steueridentifikationsnummer. Die Nummer muss bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen an das Finanzamt angegeben werden. Zudem gibt es eine Wirtschaftsidentifikationsnummer. Diese bekommen wirtschaftlich tätige Personen, also Einzelunternehmer, Freiberufler oder juristische Personen. Das deutsche Steuerrecht kennt außerdem die Umsatzidentifikationsnummer, die Unternehmen zur Durchführung ihres innergemeinschaftlichen Erwerbs nutzen. ]]>

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