Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie werden mit der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Sie erhöhen in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Da Sonderausgaben zu versteuern sind, erhöht sich durch das gestiegene Bruttoentgelt auch der Steuersatz des Arbeitnehmers. Mit der jährlich einzureichenden Einkommensteuererklärung können nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Arbeitnehmer selber einen Überblick darüber bekommen, ob die im Laufe des Jahres entrichteten Steuern zu hoch waren. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag zurück. Natürlich können auch zu wenig Steuern gezahlt worden sein, dann sind Nachzahlungen des Steuerpflichtigen an das Finanzamt notwendig.]]>

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