Sozialpläne

Betriebsschließungen, Unternehmenszusammenlegungen oder Sparkurse eines Unternehmens können massive wirtschaftliche Nachteile, sehr häufig sogar Kündigungen für die Arbeitnehmer bedeuten. Diese zu verhindern bzw. einen Ausgleich oder eine Minderung der betrieblichen Änderungen für die Mitarbeiterinnen zu erzielen, ist Zweck des Sozialplans. Sozialpläne enthalten z.B. Vereinbarungen zur Zahlung von Abfindungen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Sozialpläne entstehen durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Nicht in jedem Fall ist die Zustimmung des Unternehmens erforderlich, ein Sozialplan kann auch erzwungen werden. Dies allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es muss eine gewisse Anzahl an Kündigungen vorliegen, der Betrieb muss mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und seit mindestens vier Jahren bestehen.]]>

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