Sozialpläne

Betriebsschließungen, Unternehmenszusammenlegungen oder Sparkurse eines Unternehmens können massive wirtschaftliche Nachteile, sehr häufig sogar Kündigungen für die Arbeitnehmer bedeuten. Diese zu verhindern bzw. einen Ausgleich oder eine Minderung der betrieblichen Änderungen für die Mitarbeiterinnen zu erzielen, ist Zweck des Sozialplans. Sozialpläne enthalten z.B. Vereinbarungen zur Zahlung von Abfindungen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Sozialpläne entstehen durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Nicht in jedem Fall ist die Zustimmung des Unternehmens erforderlich, ein Sozialplan kann auch erzwungen werden. Dies allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es muss eine gewisse Anzahl an Kündigungen vorliegen, der Betrieb muss mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und seit mindestens vier Jahren bestehen.]]>

Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Sozialplan entsteht in Folge drohender oder vorgenommener betrieblicher Änderungen. Er zielt darauf, die wirtschaftlichen Nachteile, die sich aus diesen Änderungen für die Arbeitnehmerinnen ergeben, so gering wie möglich zu halten. Häufigster Inhalt eines Sozialplans ist die Zahlung von Abfindungen für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Ein Sozialplan kann aber auch aus Überbrückungsleistungen für Arbeitnehmer bestehen, aus Regelungen für Versetzungen oder Qualifizierungen. Zwar entsteht ein Sozialplan in der Regel aus Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften, allerdings ist nicht in jedem Fall die Zustimmung des Unternehmens für den Sozialplan erforderlich, denn die Gewerkschaft kann auch die Einigungsstelle heranziehen und den Plan erzwingen. Dadurch unterscheidet er sich vom Interessenausgleich. Allerdings gelten für diese Erzwingung bestimmte Voraussetzungen. So muss der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und er muss seit mindestens vier Jahren bestehen. Zudem muss eine Mindestzahl an Kündigungen vorliegen. Der Sozialplan wirkt wie eine Betriebsvereinbarung. Jedoch gilt für ihn keine Sperrfrist, so dass er auch dann umgesetzt werden kann, wenn bereits ein Tarifvertrag zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Arbeitnehmer vereinbart wurde. Eine spezielle Form des Sozialplans ist der Sozialtarifvertrag. Dieser wird z.B. nach Verhandlungen, Interessenausgleich oder Streiks, für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart. ]]>

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