Zeitarbeit

Zeitarbeit bedeutet Arbeitnehmerüberlassung, d.h. ein Arbeitnehmer, der Zeitarbeiter, wird über seinen Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma, einem Dritten, dem Entleiher, überlassen. Zeitarbeit ist auch unter den Begriffen Leiharbeit oder Personalleasing bekannt. Gesetzlich ist Zeitarbeit in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen. Zeitarbeit darf in allen Branchen, mit Ausnahme des Baugewerbes, angewendet werden. Bei der Zeitarbeit unterliegt der Zeitarbeiter arbeits- und tarifvertraglich sowie gesetzlich der Zeitarbeitsfirma. Zwischen beiden Parteien besteht also ein üblicher Arbeitsvertrag. Auch die Bezahlung verläuft über die Zeitarbeitsfirma. Allerdings stellt der Zeitarbeiter seine Arbeitskraft nicht der Zeitarbeitsfirma, sondern einem Dritten Unternehmen zur Verfügung. Dieses Unternehmen agiert als Kunde der Zeitarbeitsfirma. Zumeist greifen Firmen und Betriebe aus Kostengründen auf Zeitarbeiter zurück, oft wollen sie für eine Produktionshochphase keinen zusätzlichen und festen Mitarbeiter suchen und einstellen. Zudem müssen die Entleiherfirmen die Zeitarbeit nicht nach Tariflöhnen, sondern lediglich nach den Vereinbarungen, die mit der Zeitarbeitsfirma getroffen wurden, bezahlen. Diese sind in der Regel deutlich niedriger als das Gehalt fester Mitarbeiterinnen. Zwar gibt es auch in der Zeitarbeitsbranche Tariflöhne, doch auch sie garantieren kein hohes Arbeitsentgelt, so dass das Lohnniveau von Zeitarbeitern vergleichsweise niedrig ausfällt. Zeitarbeit ist durchaus umstritten. Gegner argumentieren auf unterschiedlichen Ebenen. Zum einen können Zeitarbeiter durch ihre Position bzw. die zeitlich befristete Beschäftigung nicht ausreichend in das Leihunternehmen integriert werden. Zum anderen ist das Arbeitsentgelt sehr niedrig und das allgemeine Lohnniveau sinkt deutlich. Einige Beobachter bemängeln zudem, dass keine regulären Arbeitsplätze in den Unternehmen geschaffen werden, sondern lediglich zeitlich befristete.]]>

Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Sozialplan entsteht in Folge drohender oder vorgenommener betrieblicher Änderungen. Er zielt darauf, die wirtschaftlichen Nachteile, die sich aus diesen Änderungen für die Arbeitnehmerinnen ergeben, so gering wie möglich zu halten. Häufigster Inhalt eines Sozialplans ist die Zahlung von Abfindungen für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Ein Sozialplan kann aber auch aus Überbrückungsleistungen für Arbeitnehmer bestehen, aus Regelungen für Versetzungen oder Qualifizierungen. Zwar entsteht ein Sozialplan in der Regel aus Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften, allerdings ist nicht in jedem Fall die Zustimmung des Unternehmens für den Sozialplan erforderlich, denn die Gewerkschaft kann auch die Einigungsstelle heranziehen und den Plan erzwingen. Dadurch unterscheidet er sich vom Interessenausgleich. Allerdings gelten für diese Erzwingung bestimmte Voraussetzungen. So muss der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und er muss seit mindestens vier Jahren bestehen. Zudem muss eine Mindestzahl an Kündigungen vorliegen. Der Sozialplan wirkt wie eine Betriebsvereinbarung. Jedoch gilt für ihn keine Sperrfrist, so dass er auch dann umgesetzt werden kann, wenn bereits ein Tarifvertrag zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Arbeitnehmer vereinbart wurde. Eine spezielle Form des Sozialplans ist der Sozialtarifvertrag. Dieser wird z.B. nach Verhandlungen, Interessenausgleich oder Streiks, für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart. ]]>

Mindestlohn

Mindestlohn ist eine andere Bezeichnung für Mindesteinkommen. Es handelt sich hierbei um ein in der Höhe festgelegtes, geringstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Da es in Deutschland keinen für alle Branchen verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt, wird dieser zwischen den Tarifpartnern spezifisch vereinbart und in einem verbindlichen Tarifvertrag festgeschrieben. Die Regelungen können sich dabei auf den Stunden- oder den Monatslohn beziehen und werden häufig regional vereinbart.

Nicht für alle Arbeitsbereich gelten Mindestlöhne. Zum Teil sind sie wieder außer Kraft getreten, wie z.B. für Maler- und Lackiererhandwerk, zum Teil sind sie noch nicht zustande gekommen, z.B. in der Pflegebranche. Dagegen existieren etwa im Bauhauptgewerbe Mindestlöhne von 9,00 Euro bis 12, 85 Euro und im Elektrohandwerk Mindestlöhne von 8,05 Euro bis 9,55 Euro.
Der Mindestlohn ist Gegenstand von Debatten: Die Kritiker führen an, dass durch entsprechende Vereinbarungen Arbeitsplätze abgebaut werden, Befürworter verweisen darauf, dass nur durch Mindestlöhne im Niedriglohnsektor ein gewisses Lohnniveau gehalten werden kann.

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Kündigung

Mit einer Kündigung versteht man die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Darlehnsvertrag). Für die Wirksamkeit einer Kündigung spielt es keine Rolle, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt. Jede Kündigung ist bedingungsfeindlich, das bedeutet, dass der Eintritt einer Kündigung nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann. Bei einer Kündigung müssen bestimmte Formen und Fristen beachtet werden, so z.B. in der Regel die schriftliche Kündigungsform. Obwohl es Sonderformen von Kündigungen gibt, wird normalerweise zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei der außerordentlichen Kündigung wird keine Kündigungsfrist eingehalten. Sie ist über das Schuldrecht geregelt, d.h. es muss ein wichtiger Grund dafür vorliegen, dass das Vertragsverhältnis nicht weitergeführt werden kann. Handelt es sich bei diesem Grund um die Verletzung einer Vertragspflicht, darf die außerordentliche Kündigung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist oder nach einer erfolglosen Abmahnung erfolgen. Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine fristgerechte Kündigung. Die Zulässigkeiten einer ordentlichen Kündigung sind je nach vertraglichen Vereinbarungen unterschiedlich geregelt. Eine Sonderform der Kündigung ist die Änderungskündigung. Bei der Änderungskündigung wird das Dauerschuldverhältnis beendet und zugleich eine Fortführung des Vertrags unter veränderten Bedingungen vereinbart. Wird diese Änderung von einem der Vertragspartner abgelehnt, ist das Dauerschuldverhältnis aufgelöst. Daneben gibt es auch Teilkündigungen, die sich nur auf einen bestimmten Bereich eines bestehenden Vertrags beziehen.]]>

Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer. Sie erfolgt, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, dem Lohn steuerlich begünstigte Zuschüsse hinzuzurechnen. Bei einer Gehaltsumwandlung werden vom Arbeitgeber Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers gezahlt, z.B. zu den Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Desweiteren kann der Arbeitnehmer eine Umwandlung von seinem Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge verlangen. Grundlage dafür ist das Altersvermögensgesetz. Bei dieser Form der Gehaltsumwandlung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Pensionskasse. Der Arbeitgeber zieht einen gewissen Betrag vom Bruttolohn des Arbeitnehmers und überweist diesem der Pensionskasse. Die Pensionskasse verwahrt das Geld auf einem Konto auf. Beim Eintritt in das Rentenalter erhält der Arbeitnehmer entweder eine einmalige Auszahlung oder erhält das Geld als monatliche Zusatzrente. Eine frühere Verfügung über das Geld ist ebenso wie eine Pfändung nicht möglich.]]>