Zeitarbeiter

Ein Zeitarbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, stellt seine Arbeitskraft aber einem Dritten, der ihn entleihenden Firma, zur Verfügung. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und der Entleiher-Firma. In diesem Zusammenhang wird der Zeitarbeiter häufig auch Leiharbeiter genannt. Zwischen dem Zeitarbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein übliches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags. Arbeits- und tarifrechtlich sowie gesetzlich unterliegt der Zeitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. Die Entleiher-Firma, bei der der Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, ist allerdings gegenüber dem Leiharbeiter weisungsbefugt. Ahndungen gegenüber dem Zeitarbeiter darf aber nur der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, aussprechen. Auch die Entlohnung geschieht nicht über die Entleiherfirma, sondern über die Zeitarbeitsfirma. Die Entlohnung richtet sich nach der Qualifikation des Zeitarbeiters. Zwar gelten auch in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge, allerdings ist das Lohnniveau vergleichsweise niedrig. Nicht nur durch die Löhne, sondern auch die Regelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung unterscheiden einen Leiharbeiter von einem festen Mitarbeiter. In der Regel sind die Kündigungsfristen eines Zeitarbeiters sehr kurz. In der ersten zwei Wochen der Beschäftigung kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite innerhalb eines Tages gekündigt werden. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf eine Woche. Erst nach drei Monaten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Gründe von Zeitarbeit sind unterschiedlich. Häufig versuchen Zeitarbeiter, nach eine Phase der Arbeitslosigkeit, mit der Zeitarbeit einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vollziehen. Andere versuchen, in möglichst vielen Betrieben Berufserfahrung zu sammeln, was sie über die Zeitarbeit ohne Kündigungen erreichen können. Da Zeitarbeitsfirmen auch als Personalvermittler agieren, kann ein Zeitarbeiter durchaus zu einem festen Mitarbeiter eines Unternehmens werden. ]]>

Zeitarbeit

Zeitarbeit bedeutet Arbeitnehmerüberlassung, d.h. ein Arbeitnehmer, der Zeitarbeiter, wird über seinen Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma, einem Dritten, dem Entleiher, überlassen. Zeitarbeit ist auch unter den Begriffen Leiharbeit oder Personalleasing bekannt. Gesetzlich ist Zeitarbeit in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen. Zeitarbeit darf in allen Branchen, mit Ausnahme des Baugewerbes, angewendet werden. Bei der Zeitarbeit unterliegt der Zeitarbeiter arbeits- und tarifvertraglich sowie gesetzlich der Zeitarbeitsfirma. Zwischen beiden Parteien besteht also ein üblicher Arbeitsvertrag. Auch die Bezahlung verläuft über die Zeitarbeitsfirma. Allerdings stellt der Zeitarbeiter seine Arbeitskraft nicht der Zeitarbeitsfirma, sondern einem Dritten Unternehmen zur Verfügung. Dieses Unternehmen agiert als Kunde der Zeitarbeitsfirma. Zumeist greifen Firmen und Betriebe aus Kostengründen auf Zeitarbeiter zurück, oft wollen sie für eine Produktionshochphase keinen zusätzlichen und festen Mitarbeiter suchen und einstellen. Zudem müssen die Entleiherfirmen die Zeitarbeit nicht nach Tariflöhnen, sondern lediglich nach den Vereinbarungen, die mit der Zeitarbeitsfirma getroffen wurden, bezahlen. Diese sind in der Regel deutlich niedriger als das Gehalt fester Mitarbeiterinnen. Zwar gibt es auch in der Zeitarbeitsbranche Tariflöhne, doch auch sie garantieren kein hohes Arbeitsentgelt, so dass das Lohnniveau von Zeitarbeitern vergleichsweise niedrig ausfällt. Zeitarbeit ist durchaus umstritten. Gegner argumentieren auf unterschiedlichen Ebenen. Zum einen können Zeitarbeiter durch ihre Position bzw. die zeitlich befristete Beschäftigung nicht ausreichend in das Leihunternehmen integriert werden. Zum anderen ist das Arbeitsentgelt sehr niedrig und das allgemeine Lohnniveau sinkt deutlich. Einige Beobachter bemängeln zudem, dass keine regulären Arbeitsplätze in den Unternehmen geschaffen werden, sondern lediglich zeitlich befristete.]]>