Zusätzliches Einkommen

Zusätzliches Einkommen kann sich ein Arbeitnehmer über eine geringe Beschäftigung in Form eines Mini-Jobs oder eines 400-Euro Jobs verdienen. Überschreiten die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten eine bestimmte Grenze nicht, sind sie steuerfrei und stehen dem Arbeitnehmer in voller Höhe zur Verfügung. In vielen Fällen muss die Ausübung eines zusätzlichen Jobs mit dem Arbeitgeber des Hauptberufs abgestimmt sein. Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Zivildienstleistende haben die Möglichkeit, sich durch Mini-Jobs ein zusätzliches Einkommen zu verdienen, wenn die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung nicht die Ausübung des Zivildienstes behindert.]]>

Zeitarbeiter

Ein Zeitarbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, stellt seine Arbeitskraft aber einem Dritten, der ihn entleihenden Firma, zur Verfügung. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und der Entleiher-Firma. In diesem Zusammenhang wird der Zeitarbeiter häufig auch Leiharbeiter genannt. Zwischen dem Zeitarbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein übliches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags. Arbeits- und tarifrechtlich sowie gesetzlich unterliegt der Zeitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. Die Entleiher-Firma, bei der der Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, ist allerdings gegenüber dem Leiharbeiter weisungsbefugt. Ahndungen gegenüber dem Zeitarbeiter darf aber nur der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, aussprechen. Auch die Entlohnung geschieht nicht über die Entleiherfirma, sondern über die Zeitarbeitsfirma. Die Entlohnung richtet sich nach der Qualifikation des Zeitarbeiters. Zwar gelten auch in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge, allerdings ist das Lohnniveau vergleichsweise niedrig. Nicht nur durch die Löhne, sondern auch die Regelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung unterscheiden einen Leiharbeiter von einem festen Mitarbeiter. In der Regel sind die Kündigungsfristen eines Zeitarbeiters sehr kurz. In der ersten zwei Wochen der Beschäftigung kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite innerhalb eines Tages gekündigt werden. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf eine Woche. Erst nach drei Monaten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Gründe von Zeitarbeit sind unterschiedlich. Häufig versuchen Zeitarbeiter, nach eine Phase der Arbeitslosigkeit, mit der Zeitarbeit einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vollziehen. Andere versuchen, in möglichst vielen Betrieben Berufserfahrung zu sammeln, was sie über die Zeitarbeit ohne Kündigungen erreichen können. Da Zeitarbeitsfirmen auch als Personalvermittler agieren, kann ein Zeitarbeiter durchaus zu einem festen Mitarbeiter eines Unternehmens werden. ]]>

Zeitarbeit

Zeitarbeit bedeutet Arbeitnehmerüberlassung, d.h. ein Arbeitnehmer, der Zeitarbeiter, wird über seinen Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma, einem Dritten, dem Entleiher, überlassen. Zeitarbeit ist auch unter den Begriffen Leiharbeit oder Personalleasing bekannt. Gesetzlich ist Zeitarbeit in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen. Zeitarbeit darf in allen Branchen, mit Ausnahme des Baugewerbes, angewendet werden. Bei der Zeitarbeit unterliegt der Zeitarbeiter arbeits- und tarifvertraglich sowie gesetzlich der Zeitarbeitsfirma. Zwischen beiden Parteien besteht also ein üblicher Arbeitsvertrag. Auch die Bezahlung verläuft über die Zeitarbeitsfirma. Allerdings stellt der Zeitarbeiter seine Arbeitskraft nicht der Zeitarbeitsfirma, sondern einem Dritten Unternehmen zur Verfügung. Dieses Unternehmen agiert als Kunde der Zeitarbeitsfirma. Zumeist greifen Firmen und Betriebe aus Kostengründen auf Zeitarbeiter zurück, oft wollen sie für eine Produktionshochphase keinen zusätzlichen und festen Mitarbeiter suchen und einstellen. Zudem müssen die Entleiherfirmen die Zeitarbeit nicht nach Tariflöhnen, sondern lediglich nach den Vereinbarungen, die mit der Zeitarbeitsfirma getroffen wurden, bezahlen. Diese sind in der Regel deutlich niedriger als das Gehalt fester Mitarbeiterinnen. Zwar gibt es auch in der Zeitarbeitsbranche Tariflöhne, doch auch sie garantieren kein hohes Arbeitsentgelt, so dass das Lohnniveau von Zeitarbeitern vergleichsweise niedrig ausfällt. Zeitarbeit ist durchaus umstritten. Gegner argumentieren auf unterschiedlichen Ebenen. Zum einen können Zeitarbeiter durch ihre Position bzw. die zeitlich befristete Beschäftigung nicht ausreichend in das Leihunternehmen integriert werden. Zum anderen ist das Arbeitsentgelt sehr niedrig und das allgemeine Lohnniveau sinkt deutlich. Einige Beobachter bemängeln zudem, dass keine regulären Arbeitsplätze in den Unternehmen geschaffen werden, sondern lediglich zeitlich befristete.]]>

Leiharbeiter

Ein Leiharbeiter stellt sich in den Dienst einer Leih- bzw. Zeitarbeitsfirma und entrichtet seine Arbeitsleistung beim Entleiher-Unternehmen. Zwischen dem Leiharbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein regulärer Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitsgeber. Die Zeitarbeitsfirma bezahlt dem Leiharbeiter auch sein Gehalt. Der Stundenlohn richtet sich dabei nicht nach den im Unternehmen gültigen Tarifen, sondern liegt zumeist darunter. Außerdem behält die Leiharbeitsfirma einen Teil des zu zahlenden Lohns ein. Leiharbeiter haben den Vorteil, dass sie durch ihre Beschäftigung sehr verschiedene Unternehmen kennenlernen und auf dem Arbeitsmarkt gefragte Qualifikationen wie Flexibilität und schnelle Anpassung entwickeln können. Gleichzeitig werden sie durch ihre zeitlich befristete Beschäftigung möglicherweise nur unzureichend in die Unternehmensstruktur integriert und erhalten zudem nicht selten einen unter den tariflichen Vereinbarungen liegenden Lohn. ]]>

Kurzfristige Beschäftigung

Als kurzfristig gilt eine Beschäftigung wenn sie nicht länger als 50 Tage in einem Kalenderjahr oder nicht länger als zwei Monate ausgeübt wird, d.h. also von vorneherein zeitlich begrenzt angelegt ist. Werden mehrere kurzfristige Beschäftigungen, auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern, ausgeübt, werden sie ebenfalls unter diesen zeitlichen Konditionen zusammengerechnet. Liegt eine vertragliche Wiederholung des Arbeitsverhältnisses vor oder dauert die Beschäftigung länger als ein Jahr, wird sie nicht als kurzfristige Beschäftigung eingestuft – unabhängig davon, ob die zeitlichen Höchstgrenzen überschritten wurden oder nicht. Grundsätzlich ist eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei, allerdings müssen Umlagen gezahlt werden. Außerdem unterliegt das Einkommen durch eine kurzfristige Beschäftigung der Steuerpflicht. Dies geschieht entweder durch eine Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber zahlen muss, oder über die Lohnsteuer. Liegt das Entgelt über 400 Euro, darf der Beschäftigung nicht berufsmäßig nachgegangen werden. Berufsmäßig bedeutet, dass die Beschäftigung dem Lebensunterhalt dient. Dieser Fall liegt dann nicht vor, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Auch Hausfrauen und -männer sowie Studenten und Schüler können einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. ]]>