Leiharbeiter

Ein Leiharbeiter stellt sich in den Dienst einer Leih- bzw. Zeitarbeitsfirma und entrichtet seine Arbeitsleistung beim Entleiher-Unternehmen. Zwischen dem Leiharbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein regulärer Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitsgeber. Die Zeitarbeitsfirma bezahlt dem Leiharbeiter auch sein Gehalt. Der Stundenlohn richtet sich dabei nicht nach den im Unternehmen gültigen Tarifen, sondern liegt zumeist darunter. Außerdem behält die Leiharbeitsfirma einen Teil des zu zahlenden Lohns ein. Leiharbeiter haben den Vorteil, dass sie durch ihre Beschäftigung sehr verschiedene Unternehmen kennenlernen und auf dem Arbeitsmarkt gefragte Qualifikationen wie Flexibilität und schnelle Anpassung entwickeln können. Gleichzeitig werden sie durch ihre zeitlich befristete Beschäftigung möglicherweise nur unzureichend in die Unternehmensstruktur integriert und erhalten zudem nicht selten einen unter den tariflichen Vereinbarungen liegenden Lohn. ]]>