Zeitarbeiter

Ein Zeitarbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, stellt seine Arbeitskraft aber einem Dritten, der ihn entleihenden Firma, zur Verfügung. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und der Entleiher-Firma. In diesem Zusammenhang wird der Zeitarbeiter häufig auch Leiharbeiter genannt. Zwischen dem Zeitarbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein übliches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags. Arbeits- und tarifrechtlich sowie gesetzlich unterliegt der Zeitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. Die Entleiher-Firma, bei der der Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, ist allerdings gegenüber dem Leiharbeiter weisungsbefugt. Ahndungen gegenüber dem Zeitarbeiter darf aber nur der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, aussprechen. Auch die Entlohnung geschieht nicht über die Entleiherfirma, sondern über die Zeitarbeitsfirma. Die Entlohnung richtet sich nach der Qualifikation des Zeitarbeiters. Zwar gelten auch in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge, allerdings ist das Lohnniveau vergleichsweise niedrig. Nicht nur durch die Löhne, sondern auch die Regelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung unterscheiden einen Leiharbeiter von einem festen Mitarbeiter. In der Regel sind die Kündigungsfristen eines Zeitarbeiters sehr kurz. In der ersten zwei Wochen der Beschäftigung kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite innerhalb eines Tages gekündigt werden. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf eine Woche. Erst nach drei Monaten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Gründe von Zeitarbeit sind unterschiedlich. Häufig versuchen Zeitarbeiter, nach eine Phase der Arbeitslosigkeit, mit der Zeitarbeit einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vollziehen. Andere versuchen, in möglichst vielen Betrieben Berufserfahrung zu sammeln, was sie über die Zeitarbeit ohne Kündigungen erreichen können. Da Zeitarbeitsfirmen auch als Personalvermittler agieren, kann ein Zeitarbeiter durchaus zu einem festen Mitarbeiter eines Unternehmens werden. ]]>

Lohn

Lohn ist die Bezeichnung für Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis zufließen. Während das Arbeitsentgelt bei einem Angestellten als Gehalt bezeichnet wird, heißt es beim Arbeiter Lohn. Oft werden beide Begriffe aber auch synonym verwendet bzw. es wird ausschließlich von Entgelt gesprochen. Der Lohn besteht nicht notwendigerweise aus Geld, sondern auch Sachbezüge gelten als Lohn. Darüber hinaus sind auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entschädigungen (z.B. Abfindungen), Fahrtkosten, Entlohnungen bei Mehrarbeit oder besonderer Gefährdung, Witwen- und Waisengelder, Wartegelder und Ruhegelder, Bezüge aus früheren Beschäftigungen und Zuschüsse im Krankheitsfall als Lohn zu verstehen. Löhne können entweder als monatliches Gehalt oder als Zeit- bzw. Stücklohn, als Pauschallohn, als Jahresgehalt oder als umsatzabhängiges Arbeitsentgelt ausgezahlt werden. Löhne sind vertraglich vereinbart und richten sich nach geltenden Gesetzen und Tarifen, so z.B. nach einem in bestimmten Bereichen gültigen Mindestlohn. Darüber hinaus orientieren sich Löhne an der Marktsituation, der Qualifikation des Arbeitnehmers oder auch den Arbeitsbedingungen. Es muss zwischen Bruttolohn und Nettolohn unterschieden werden. Während der Bruttolohn für den gesamten vertraglich vereinbarten Entgeltbetrag steht, stellt der Nettolohn den Betrag dar, der nach dem Abzug diverser Bezüge bleibt und für den Lebensunterhalt des Arbeitsnehmers zur Verfügung steht. Abgezogen wird z.B. die Lohnsteuer, als Einkommensteuervorauszahlung, die Kirchensteuer und Sozialversicherungsabgaben, u.a. Kranken-und Rentenversicherung. Nicht nur die Höhe des Lohns, der Nominallohn, ist entscheidend für den Arbeitnehmer, sondern ebenfalls die Frage, was für einen bestimmten Lohn gekauft werden kann, also der Reallohn. ]]>

Leiharbeiter

Ein Leiharbeiter stellt sich in den Dienst einer Leih- bzw. Zeitarbeitsfirma und entrichtet seine Arbeitsleistung beim Entleiher-Unternehmen. Zwischen dem Leiharbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein regulärer Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitsgeber. Die Zeitarbeitsfirma bezahlt dem Leiharbeiter auch sein Gehalt. Der Stundenlohn richtet sich dabei nicht nach den im Unternehmen gültigen Tarifen, sondern liegt zumeist darunter. Außerdem behält die Leiharbeitsfirma einen Teil des zu zahlenden Lohns ein. Leiharbeiter haben den Vorteil, dass sie durch ihre Beschäftigung sehr verschiedene Unternehmen kennenlernen und auf dem Arbeitsmarkt gefragte Qualifikationen wie Flexibilität und schnelle Anpassung entwickeln können. Gleichzeitig werden sie durch ihre zeitlich befristete Beschäftigung möglicherweise nur unzureichend in die Unternehmensstruktur integriert und erhalten zudem nicht selten einen unter den tariflichen Vereinbarungen liegenden Lohn. ]]>

Einstiegsgehalt

Das Einstiegsgehalt ist das erste Gehalt, das man nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium mit Eintritt in das Berufsleben erzielt und meist von der Qualifikation abhängig ist. In vielen Unternehmen steigert sich das Gehalt proportional zu den Dienstjahren, so dass das Einstiegsgehalt häufig geringer ausfällt. Die Steigerung des Gehalts nach Dienstalter entspricht einer Entlohnung für die Kenntnisse und Fertigkeiten, die der Arbeitnehmer im Laufe der Jahre gewonnen hat und für den Betrieb sehr wertvoll sind. Zugleich fördern solche Gehaltserhöhungen und Prämien die Motivation der Arbeitnehmer. Diese zeitlich gebundenen Gehaltserhöhungen sind in den Betrieben vertraglich vereinbart. Diese Regelung impliziert, dass kein allgemeiner Anspruch auf eine Gehaltserhöhung besteht. ]]>