Nettoverdienst

Der im Arbeitsvertrag festgehaltene Entgeltbetrag stellt immer den Bruttobetrag dar. Von diesem Verdienst werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen, so dass der Nettoverdienst übrig bleibt. Dieser stellt das tatsächlich erhaltene Entgelt dar, was auf das Konto überwiesen wird und für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Als vom Bruttolohn abzuziehende Steuern gelten die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag. Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Gleiches geschieht mit den Sozialversicherungsabgaben, also die Beiträge für die Krankenkassen, die Pflegeversicherung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber nicht vollständig selber zahlen, sondern sie werden bis zu einem gewissen Prozentsatz vom Arbeitgeber mitgetragen. Mit der Überweisung des Nettoverdienstes erhält der Arbeitnehmer mit seiner Gehaltsabrechnung eine genaue Aufstellung des Bruttolohns, der Abzüge sowie des sich daraus ergebenden Nettolohns. In höheren Positionen wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Bruttoverdienst als Jahresgehalt vereinbart wird. Wie in allen Fällen erfolgt monatlich eine Auszahlung des Nettoverdienstes, eine genaue Aufstellung von Brutto, Netto und allen vorgenommen Abzügen erfolgt dann am Jahresende. ]]>

Lohn

Lohn ist die Bezeichnung für Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis zufließen. Während das Arbeitsentgelt bei einem Angestellten als Gehalt bezeichnet wird, heißt es beim Arbeiter Lohn. Oft werden beide Begriffe aber auch synonym verwendet bzw. es wird ausschließlich von Entgelt gesprochen. Der Lohn besteht nicht notwendigerweise aus Geld, sondern auch Sachbezüge gelten als Lohn. Darüber hinaus sind auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entschädigungen (z.B. Abfindungen), Fahrtkosten, Entlohnungen bei Mehrarbeit oder besonderer Gefährdung, Witwen- und Waisengelder, Wartegelder und Ruhegelder, Bezüge aus früheren Beschäftigungen und Zuschüsse im Krankheitsfall als Lohn zu verstehen. Löhne können entweder als monatliches Gehalt oder als Zeit- bzw. Stücklohn, als Pauschallohn, als Jahresgehalt oder als umsatzabhängiges Arbeitsentgelt ausgezahlt werden. Löhne sind vertraglich vereinbart und richten sich nach geltenden Gesetzen und Tarifen, so z.B. nach einem in bestimmten Bereichen gültigen Mindestlohn. Darüber hinaus orientieren sich Löhne an der Marktsituation, der Qualifikation des Arbeitnehmers oder auch den Arbeitsbedingungen. Es muss zwischen Bruttolohn und Nettolohn unterschieden werden. Während der Bruttolohn für den gesamten vertraglich vereinbarten Entgeltbetrag steht, stellt der Nettolohn den Betrag dar, der nach dem Abzug diverser Bezüge bleibt und für den Lebensunterhalt des Arbeitsnehmers zur Verfügung steht. Abgezogen wird z.B. die Lohnsteuer, als Einkommensteuervorauszahlung, die Kirchensteuer und Sozialversicherungsabgaben, u.a. Kranken-und Rentenversicherung. Nicht nur die Höhe des Lohns, der Nominallohn, ist entscheidend für den Arbeitnehmer, sondern ebenfalls die Frage, was für einen bestimmten Lohn gekauft werden kann, also der Reallohn. ]]>