Nettoverdienst

Der im Arbeitsvertrag festgehaltene Entgeltbetrag stellt immer den Bruttobetrag dar. Von diesem Verdienst werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen, so dass der Nettoverdienst übrig bleibt. Dieser stellt das tatsächlich erhaltene Entgelt dar, was auf das Konto überwiesen wird und für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Als vom Bruttolohn abzuziehende Steuern gelten die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag. Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Gleiches geschieht mit den Sozialversicherungsabgaben, also die Beiträge für die Krankenkassen, die Pflegeversicherung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber nicht vollständig selber zahlen, sondern sie werden bis zu einem gewissen Prozentsatz vom Arbeitgeber mitgetragen. Mit der Überweisung des Nettoverdienstes erhält der Arbeitnehmer mit seiner Gehaltsabrechnung eine genaue Aufstellung des Bruttolohns, der Abzüge sowie des sich daraus ergebenden Nettolohns. In höheren Positionen wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Bruttoverdienst als Jahresgehalt vereinbart wird. Wie in allen Fällen erfolgt monatlich eine Auszahlung des Nettoverdienstes, eine genaue Aufstellung von Brutto, Netto und allen vorgenommen Abzügen erfolgt dann am Jahresende. ]]>

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