Urlaubsgeld

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub im Jahr. In vielen Fällen zahlen die Arbeitgeber zudem Urlaubsgeld. Dies wird oft mit dem Gehalt von Juni ausgezahlt und stellt ein zusätzliches Entgelt für die durch Urlaub und Erholung im Sommer zustande kommenden finanziellen Zusatzbelastungen des Arbeitnehmers dar. Beamten wird das Urlaubsgeld in vielen Fällen nicht mehr gesondert, sondern gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld in einer Jahressonderzahlung ausgezahlt. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, in vielen Fällen ist die Zahlung jedoch in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Urlaubsgeld kann sich auch aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung ergeben. Die Höhe des Urlaubsgelds ergibt sich meist aus der Höhe des Arbeitsentgelts. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung und muss in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.]]>

Tariflohn

Der Tariflohn wird im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaft, vereinbart. Der im Vertrag festgehaltene Lohn ist ein Mindestlohn und darf zwar überschritten, nicht aber unterschritten werden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag Vorteile. Für die Mitarbeiter wird so der Unterbezahlung entgegenwirkt, den Arbeitgebern garantiert der Tarifvertag in einer bestimmten Branche gleiche Löhne und daher in dieser Hinsicht wenig Konkurrenz. Allerdings ist der Mindestlohn in einigen Branchen sehr niedrig angelegt, so dass er zwar Lohndumping entgegenwirkt, das Entgelt eines Arbeitnehmers jedoch nur knapp zum Lebensunterhalt ausreichend. Normalerweise ist der genaue Inhalt des Tarifvertrags nur für die direkten Beteiligten einsehbar, d.h. dem Arbeitgebervertreter und der Gewerkschaft. Da viele Arbeitsverträge allerdings auf ihn Bezug nehmen, sind zumindest Teile des Tarifvertrags sichtbar. ]]>

Nettoverdienst

Der im Arbeitsvertrag festgehaltene Entgeltbetrag stellt immer den Bruttobetrag dar. Von diesem Verdienst werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen, so dass der Nettoverdienst übrig bleibt. Dieser stellt das tatsächlich erhaltene Entgelt dar, was auf das Konto überwiesen wird und für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Als vom Bruttolohn abzuziehende Steuern gelten die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag. Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Gleiches geschieht mit den Sozialversicherungsabgaben, also die Beiträge für die Krankenkassen, die Pflegeversicherung, die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber nicht vollständig selber zahlen, sondern sie werden bis zu einem gewissen Prozentsatz vom Arbeitgeber mitgetragen. Mit der Überweisung des Nettoverdienstes erhält der Arbeitnehmer mit seiner Gehaltsabrechnung eine genaue Aufstellung des Bruttolohns, der Abzüge sowie des sich daraus ergebenden Nettolohns. In höheren Positionen wird häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Bruttoverdienst als Jahresgehalt vereinbart wird. Wie in allen Fällen erfolgt monatlich eine Auszahlung des Nettoverdienstes, eine genaue Aufstellung von Brutto, Netto und allen vorgenommen Abzügen erfolgt dann am Jahresende. ]]>

Netto

Netto steht für einen „gereinigten Wert“. Der nicht gereinigte Wert ist das Brutto. Beide Begriffe entstammen dem kaufmännischen Bereich. Zur Vervollständigung muss außerdem noch der Begriff Tara genannt werden. Tara ist der Sammelbegriff, er gilt beim Abzug (Brutto) und bei der Addition (Netto) auf einen Betrag. Ein Nettopreis ist ein Preis ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Werden zu dem Preis die Steuern addiert, handelt es sich um den Bruttopreis. Ein Nettogehalt oder Nettolohn ist das Entgelt, was nach dem Abzug von Sozialversicherungsabgaben, wie z.B. Krankenversicherung oder Rentenversicherung und Steuern, z.B. der Lohnsteuer, übrig bleibt. Der Nettobetrag ist also der Betrag, der dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Begriff Netto wird auch in der Versicherungswirtschaft verwendet. Hier bezeichnet er den dem Versicherungsträger verbleibenden Prämienanteil bzw. den von ihm zu zahlenden Schadensanteil. Dementsprechend bezeichnet Brutto den Zustand vor Abgabe von Haftungs- und Schadenteilen. Beide Begriffe werden auch bei der Verrechnung von Überschüssen oder Beitragsrückerstattungen benutzt. Netto bezeichnet den Betrag nach der Verrechnung, brutto den Betrag vor der Verrechnung. Grundsätzlich gilt: Brutto kommt vor Netto. ]]>

Lohn und Gehalt

Lohn und Gehalt bezeichnen das Entgelt, welches einem Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis von seinem Arbeitgeber ausgezahlt wird. Währen Lohn das Entgelt eines Arbeiters beschreibt, heißt das Entgelt eines Angestellten Gehalt. Häufig wird allerdings nicht klar zwischen beiden Begriffen unterschieden, sondern sie werden synonym verwendet oder es wird lediglich von Entgelt gesprochen. So beziehen sich z.B. auch Begriffe wie Lohnfortzahlungen oder Lohnkosten sowohl auf Lohn als auch auf Gehalt. Löhne und Gehälter sind im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Sie richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, nach der Qualifikation eines Arbeitnehmers, den Arbeitsbedingungen und der Situation auf dem Markt. Es wird in beiden Fällen zwischen Brutto und Netto unterschieden. Während Bruttolohn bzw. Bruttogehalt das Entgelt meint, was im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde, beschreiben Nettogehalt und Nettolohn den Betrag, der nach Abzug von Versicherungsbeiträgen (z.B. Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung) und Steuern (z.B. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) übrig bleibt. ]]>