Nettolohn

Der Nettolohn stellt den Betrag dar, der nach diversen gesetzlichen Abzügen vom Bruttolohn bestehen bleibt. Um den Nettolohn zu erfassen, müssen vom Bruttolohn Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden. So müssen mit der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag steuerliche Abgaben geleistet werden. Daneben werden Sozialversicherungsabgaben Beiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Diese Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsabgaben fallen bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich hoch aus. Für die Höhe der Lohnsteuer ist z.B. die Einteilung in die Lohnsteuerklasse entscheidend. Alle Abzüge werden vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und an die entsprechenden Stellen, z.B. das Finanzamt, die Krankenkassen und die Rentenversicherung, weitergeleitet. Doch nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Lohn abgezogen, sondern zum Teil sind auch Sachbezüge steuer- und abgabenpflichtig, z.B. Zuwendungen wie ein Firmenwagen oder Freiflüge. ]]>

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