Wechsel der Steuerklasse

In Deutschland gibt es sechs verschiedenen Steuerklassen. Der auf das Einkommen des Arbeitnehmers erhobene Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und die evtl. zu zahlende Kirchensteuer, werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerklasse und unter Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen errechnet. Die Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse ergibt sich aus dem individuellen Gehalt bzw. Lohn des Arbeitnehmers, seinem Familienstatus und der Anzahl von Kindern. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist immer dann notwendig, wenn sich die Lebenssituation des Arbeitnehmers ändert, sich der Arbeitnehmer z.B. scheiden lässt. In diesem Fall kann man die Steuern, solange man noch nicht geschieden ist, noch gemeinsam veranlagen. Nach der Scheidung ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Eine Scheidung zieht unter Umständen auch Unterhaltszahlungen nach sich. Auch hier gibt es Zusammenhänge mit der Steuerklasse, ist nämlich durch eine günstige Steuerklasse das Nettogehalt höher als es in einer anderen Steuerklasse wäre, erhöhen sich auch die Unterhaltszahlungen. Seit Januar 2009 können Ehepartner, die die Steuerklassenkombination drei und fünf gewählt haben, einen Wechsel der Steuerklasse vier wählen, um zu vermeiden, dass der Ehepartner, der gering verdient, höher besteuert wird. Der Wechsel der Steuerklasse kann einmal im Jahr jeweils bis zum 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden. Ein Wechsel muss immer schriftlich und mit der Angabe des Grundes beantragt werden. Ehepartner müssen einen solchen Antrag immer gemeinsam stellen, die Unterschriften beider Eheleute sind notwendig.]]>

Verdienst

Verdienst ist eine andere Bezeichnung für das Einkommen eines Arbeitnehmers. Verdienst ist also das Gehalt oder der Lohn, das oder den jemand als Arbeitsentgelt erhält. Der Verdienst ist im Arbeitsvertrag geregelt. In vielen Bereichen gilt ein Tarifvertrag, an den die Gehaltszahlungen gebunden sind. Eine Überschreitung des im Tarifvertrag festgeschriebenen Verdienstes ist möglich, eine Unterschreitung dagegen ist nicht zulässig. Will jemand erfahren, was ein angemessener Verdienst für eine bestimmte Tätigkeit ist, kann ein Blick in Gehaltstabellen helfen. ]]>

Tariflohn

Der Tariflohn wird im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaft, vereinbart. Der im Vertrag festgehaltene Lohn ist ein Mindestlohn und darf zwar überschritten, nicht aber unterschritten werden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Lohntarifvertrag Vorteile. Für die Mitarbeiter wird so der Unterbezahlung entgegenwirkt, den Arbeitgebern garantiert der Tarifvertag in einer bestimmten Branche gleiche Löhne und daher in dieser Hinsicht wenig Konkurrenz. Allerdings ist der Mindestlohn in einigen Branchen sehr niedrig angelegt, so dass er zwar Lohndumping entgegenwirkt, das Entgelt eines Arbeitnehmers jedoch nur knapp zum Lebensunterhalt ausreichend. Normalerweise ist der genaue Inhalt des Tarifvertrags nur für die direkten Beteiligten einsehbar, d.h. dem Arbeitgebervertreter und der Gewerkschaft. Da viele Arbeitsverträge allerdings auf ihn Bezug nehmen, sind zumindest Teile des Tarifvertrags sichtbar. ]]>

Schulung Lohn und Gehalt

Die Verwaltung von Lohn und Gehalt in einem Unternehmen unterliegt der Lohnbuchhaltung. Lohnbuchhalter sind Experten für Kostenrechnungen, Reisekostenabrechnungen, Sozialabgaben, Buchhaltung und natürlich für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. In der Lohnbuchhaltung wird mit bestimmten Computerprogrammen gearbeitet, die, je nach Wissenstand der Lohnbuchhalter, Schulungen erforderlich machen. Wie jeder Bereich entwickelt sich auch die Lohnbuchhaltung weiter, so dass neue Programme und Anforderungen für die Mitarbeiter entstehen. Diese werden in Schulungen, oft in entsprechenden Schulungszentren, mit Änderungen und Neuerung, z.B. neuer Software, vertraut gemacht. Kosten für diese Weiterbildungen werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen.]]>

Nettolohn ausrechnen

Der Nettolohn kann durch entsprechende Gehaltsrechner bzw. Lohnrechner errechnet werden. Ausgehend vom Bruttolohn wird errechnet, was nach Abzug von Steuern, z.B. Lohnsteuer und Kirchensteuer, und den Sozialversicherungsabgaben, z.B. Krankenkassenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge, vom Lohn bzw. Gehalt und also als Netto übrig bleibt. Um den Nettolohn ausrechnen zu können, muss der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerklasse wissen, da diese über die Höhe der zu leistenden Lohnsteuer entscheidet. Außerdem muss bekannt sein, wie hoch die Kirchensteuer ausfällt, da diese sich zwischen den Bundesländern unterscheidet. Um die Sozialversicherungsabgaben bei der eigenen Rechnung korrekt berücksichtigen zu können, muss auch die Höhe der zu leistenden Versicherungsbeiträge bekannt sein, z.B. Kranken- und Pflegeversicherung. Zahlt der Arbeitnehmer außerdem private Versicherungen, u.a. vermögenswirksame Leistungen oder in eine Pensionskasse ein, müssen auch diese Beiträge in den Lohnrechner eingegeben werden. Erst dann kann der Nettolohn richtig ausgerechnet werden und der Arbeitnehmer weiß, wie hoch sein Arbeitsentgelt nach allen Abzügen ausfällt. Um den Nettolohn auszurechnen, finden Sie bei uns kostenlose einen Netto- und Gehaltsrechner. ]]>