Nettorechner

Der Nettolohn ergibt sich aus den Abzügen vom Bruttolohn. Beides ist auf der Gehaltsrechnung detailliert aufgezählt. Um den Nettoverdienst selber zu errechnen, stehen im Internet Nettorechner zur Verfügung. Um den eigenen Nettolohn zu errechnen, müssen folgende Angaben in den Nettorechner eingegeben werden: Die Lohnsteuerklasse (daraus ergibt sich die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer), mögliche Jahresfreibeträge, die Höhe der Kirchensteuer bzw. ob überhaupt eine Kirchensteuerpflicht besteht, on man kinderlos ist bzw. die Anzahl der Kinder (entscheidend für die Pflegeversicherung), der Beitragssatz für die Krankenversicherung, das Geburtsjahr des Steuerpflichtigen sowie das Bundesland, in dem die Steuern und Abgaben zu entrichten sind bzw. der Lohn ausgezahlt wird. Da die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei allen gleich hoch ausfallen, müssen sie nicht eingegeben werden. Sind alle Angaben eingegeben, errechnet der Nettorechner sowohl die monatlich als auch die jährlich zu leistenden Abgaben und das sich daraus ergebende Nettogehalt bzw. den Nettolohn. ]]>

Nettolohn ausrechnen

Der Nettolohn kann durch entsprechende Gehaltsrechner bzw. Lohnrechner errechnet werden. Ausgehend vom Bruttolohn wird errechnet, was nach Abzug von Steuern, z.B. Lohnsteuer und Kirchensteuer, und den Sozialversicherungsabgaben, z.B. Krankenkassenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge, vom Lohn bzw. Gehalt und also als Netto übrig bleibt. Um den Nettolohn ausrechnen zu können, muss der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerklasse wissen, da diese über die Höhe der zu leistenden Lohnsteuer entscheidet. Außerdem muss bekannt sein, wie hoch die Kirchensteuer ausfällt, da diese sich zwischen den Bundesländern unterscheidet. Um die Sozialversicherungsabgaben bei der eigenen Rechnung korrekt berücksichtigen zu können, muss auch die Höhe der zu leistenden Versicherungsbeiträge bekannt sein, z.B. Kranken- und Pflegeversicherung. Zahlt der Arbeitnehmer außerdem private Versicherungen, u.a. vermögenswirksame Leistungen oder in eine Pensionskasse ein, müssen auch diese Beiträge in den Lohnrechner eingegeben werden. Erst dann kann der Nettolohn richtig ausgerechnet werden und der Arbeitnehmer weiß, wie hoch sein Arbeitsentgelt nach allen Abzügen ausfällt. Um den Nettolohn auszurechnen, finden Sie bei uns kostenlose einen Netto- und Gehaltsrechner. ]]>

Gehaltsplaner

Mit Hilfe von Gehaltsplaner kann das Nettogehalt bzw. der Nettolohn ausgerechnet werden. Sie sind auch unter der Bezeichnung Nettorechner bekannt. Steuern und Sozialversicherungsabgaben verringern das Bruttoentgelt. Durch Eingaben des Bruttolohns, der Lohnsteuerklasse, der Krankenversicherungsbeiträge und der Abgaben für Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung kann der Gehaltsrechner das Nettoentgelt errechnen. Zudem kann der Arbeitnehmer durch den Gehaltsplaner sein Gehalt bzw. Lohn mit dem Entgelt anderer Branchen vergleichen. Der Gehaltsrechner ist außerdem sehr nützlich vor Gehaltsverhandlungen, da er ausrechnen kann, wie hoch das Bruttogehalt ausfallen muss, um das gewünschte Nettogehalt zu bekommen. Gehaltrechner sind kostenlos im Internet verfügbar. ]]>

Brutto Netto Rechner

Um zu erfahren, was abzüglich aller Abgaben vom Bruttolohn übrig bleibt, kann der kostenlose Gehaltsrechner genutzt werden.

Um möglichst präzise Informationen zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihr Bruttogehalt möglichst genau angeben oder bestimmen können. Selbstverständlich ist der Gehaltrechner von Gehalt-Tipps kostenlos und absolut anonym. Ihre Daten werden zu Ihrer Sicherheit nicht gespeichert oder an Dritte weiter gegeben.

Um das voraussichtliche Nettogehalt berechnen zu können,
müssen diverse Abzüge berücksichtigt werden:

Die Einkommenssteuer setzt sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer – entsprechend der eingetragenen Steuerklasse
  • Kirchensteuer – Beiträge variieren von Bundesland zu Bundesland und sind nur zu leisten, wenn der Arbeitnehmer einer Religionsgemeinschaft angehört
  • Solidaritätszuschlag

Die Sozialabgaben setzen sich zusammen aus:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung (ggf. Kinderlosenzuschlag von 0,25%)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Das Ergebnis dieser Berechnung ist das vorläufige Nettoeinkommen, d.h. der Betrag, der dem Arbeitnehmer auf sein Bankkonto überwiesen wird und ihm zur freien Verfügung steht.

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